W.A.F. LogoSeminare

Probezeitkündigung Verständnisfrage

D
Donauwelle
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

kommt es zu einer Kündigung in der Probezeit, beträgt die Frist hierfür zumeist zwei Wochen. Hinzu kommt die Frist von einer Woche nach Anhörung des Betriebsrates.

Müssen sich die zwei Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit von 6 Monaten befinden? Oder zählt der Tag der Aussprache der Kündigung und dieser Tag muss sich in den 6 Monaten befinden? Anders gefragt. Muss die Kündingungsfrist von zwei Wochen komplett innerhalb der 6 Monate liegen?

Danke

18902

Community-Antworten (2)

C
celestro

09.02.2022 um 14:50 Uhr

"Müssen sich die zwei Wochen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit von 6 Monaten befinden?"

Nein!

"Oder zählt der Tag der Aussprache der Kündigung und dieser Tag muss sich in den 6 Monaten befinden?"

Ja ... soweit Du "die Zustellung der Kündigung an den AN" meinst.

R
Relfe

09.02.2022 um 15:01 Uhr

Du kannst die Fristen nicht zusammenrechnen, die Frist beträgt für die Probezeitkündigung 2 Wochen. die Frist von 1 Woche gem §102 kommt nicht dazu, die hat damit nur indirekt zu tun. Ihr könntet ja auch direkt nach der Übergabe der Anhörung den Beschluss fassen und sofort an den AG übermitteln, dann kann an dem Tag schon die Kündigung an den MA zugestellt werden. Theoretisch kann also alles am letzten Tag der Probezeit passieren.

Die 1 Woche Frist zur Anhörung gem §102 kann man aber nutzen, wenn damit das Probezeitende überschritten wird und somit die Probezeitkündigung nicht mehr innerhalb der Probezeit zugestellt werden kann. (die Betriebsräte die ich kenne würde das auch in der Regel so machen: abwarten und Frist ablaufen lassen damit die Probezeit abläuft)

Ihre Antwort