Ersatzmitglied: Verständnisfrage § 25
Hallo zusammen, nach der Listenwahl haben wir ein Mitglied im Betriebsrat der alleine auf seiner Liste war. Nun habe ich eine Verständnisfrage zu § 25 BetrVG bzgl Ersatzmitglied falls er verhindert ist.
"Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde."
Das BR Mitglied hat Sitz Nummer 5 eines 9 köpfigen BR. Welche Liste muß nun das Ersatzmitglied stellen (Minderheitenquote wäre weiter erfüllt)? DIe Liste die BR Sitz Nr 6 hat oder den Platz 10? Oder die Liste die nach seiner Liste die meisten Stimmen hat? Oder geht es nach den Höchstzahlen?
Vielleicht kann mir jemand Licht in dieses kleine Dunkel geben
Community-Antworten (1)
18.05.2010 um 16:29 Uhr
@ arthurspooner Natürlich die Liste mit den nächsten Ersatzmitglied. Das wäre hier die Liste mit den Platz 10!
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