Tachoscheibenkontrolle des ARBEITGEBERS, wegen Pausenzeiten
was können wir als BR tun, damit der Vorgesetzte die Tachoscheiben von MA nicht mehr kontroliert ? gibt es da irgent etwas mit § ?
wir sind nämlich der Meinung, das sonst eine Leistungskontrolle ist!
Community-Antworten (7)
23.08.2011 um 00:18 Uhr
FBecks, Tachoscheiben (Fahrtenschreiber) fallen zwar unter die techn. Einrichtung i.S.v. §87.1 BetrVG, sobald diese aber nach der Strassenverkehrzulassungsordnung vorgeschrieben sind besteht kein MBR, da Gesetzesvorrang. Das Kontrollverhalten über den Fahrer ist nur Nebenschauplatz. Etwas anderes wäre, wenn Fahrtenschreiber in Fahrzeugen angebracht sind wo keine Vorschrift besteht.
23.08.2011 um 00:46 Uhr
FBecks Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Tachoscheiben zu kontrollieren und Unregelmäßigkeiten, zB. Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht einhalten der Sozialvorschriften, usw., abzustellen. Diese technische Einrichtung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, was aber nicht automatisch heißt, dass der BR keine Mitbestimmungsrecht hat. Da die technische Einrichtung Fahrtenschreiber auch dazu geeignet ist eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchzuführen kann der BR seine Rechte aus § 87 Abs.1, Ziffer 1+6 BetrVG wahrnehmen.
23.08.2011 um 02:04 Uhr
BAG Beschluss vom 10.07.1979 - 1 ABR 50/78
23.08.2011 um 02:14 Uhr
Hallo, seid doch froh dass der AG auf einhaltung der Pausenzeiten besteht. Da gibtes andere AG.
23.08.2011 um 09:57 Uhr
Ich liebe Zitate, die nur aus einem Aktenzeichen bestehen. Etwas mehr dürfte es schon sein. Wir diskutieren doch hier und werfen nicht nur mit Nummern um uns.
23.08.2011 um 09:59 Uhr
@gironimo Oh. Das sehe ich anders: Ein Fragesteller kann und sollte sich die Hinweise auch erarbeiten müssen. Aber egal.
Viel Text, viel vorgekaut...da gibt es hier genug Beispiele.
23.08.2011 um 10:35 Uhr
Kölner
Du gibts Deine Antworten wohl auch nach Tagesstimmung. Denn wenn ich mal Hinweis auf Webseiten gebe ist es zu einfach, nun nur ein Az ist ok.
Ich bin sonst der Meinung ja, Fragesteller dürfen sich auch etwas bemühen.
@ironimo BRM sind gewählt worden dafür das SIE ihre ARBEIT MACHEN und nicht andere.
@FBecks der AG kann, soll und muss auf die Einhaltung von Gesetzen und besonders des ArbZG und ggf. auch der StVO hier achten und notfalls mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen hinwirken, also Abmahung und auch Kündigung, da auch ihm nämlich Strafen bei Missachtung drohen. Daher sollte ein BR auch die Koll. auf die Einhaltung im eigenen Interesse hinweisen. Er sollte aber auch darauf auchten und hinwirken, dass die AN dieses alles einhalten können.
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