EntgeltfortzahlungsG § 3 1
Was genau ist mit 1 und 2 gemeint.
- er vor der erneuten ...
- seit Beginn der ersten ...
Verstehe die Punkte garnicht.
Danke im Vorraus.
Community-Antworten (3)
22.08.2011 um 16:47 Uhr
1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war
oder
2.seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Sind doch nun wirklich sehr klar und verständlich!
22.08.2011 um 17:04 Uhr
Dann würde ich nicht fragen.Wo liegt der Unterschied? Bitte eine Erklärung.
22.08.2011 um 17:06 Uhr
@Aphovis Nehmen wir an: Krank wegen Schnupfen! a) Kollege ist deswegen in Summe 10 Wochen krank geschrieben, dann geht er wieder arbeiten. Wenn er wieder in den Genuss einer Lohnfortzahlung durch den AG kommen will, dann darf er wenigstens 26 Wochen nicht mehr wegen Schnupfen krank sein. b) schafft er a) nicht (er war wiederholt wegen Schnupfen krank), kann aber nach 52 Wochen wieder arbeiten und ist dann in der 53 wieder wegen Schnupfen krank, beginnen die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG erneut.
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