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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch Aushilfen

Z
zdophers
Nov 2016 bearbeitet

Schönen guten Tag,

wie ich gerade erfahren habe, wurde einigen Aushilfen in unserem Unternehmen während Ihrer Anstellungszeit kein Urlaub gewährt.

Meine Frage lautet, ob diese auch nachträglich, sprich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Rechtsanspruch gültig machen können (in Form von Nachzahlung o.ä.)

1.909010

Community-Antworten (10)

P
paula

18.08.2011 um 17:30 Uhr

es gibt einen Abgeltungsanspruch aber bitte auf evtl Ausschlussfristen achten

K
Kurzarbeiter

18.08.2011 um 18:13 Uhr

ggf. auch kein Abgeltungsanspruch mehr, dann aber Schadenersatzanspüche. Aber auch hier die Fristen beachten.

PS: Als BR sollte man eigentlich schon ab/bei der Einstellung (MB) darauf achten, dass ALLE Beschäftigte ihre Rechte bekommen.

D
Dummdopp

18.08.2011 um 20:45 Uhr

@Kurzarbeiter

PS: Als BR sollte man eigentlich schon ab/bei der Einstellung (MB) darauf achten, dass ALLE Beschäftigte ihre Rechte bekommen.

Und du weisst das bei euch jedem MA sein Urlaub gewährt wurde??Das weiss man schon bei der Einstellung??

K
Kurzarbeiter

18.08.2011 um 21:37 Uhr

Wenn es bei uns Einstellungen gibt, sind in den Unterlagen zur MB auch Aussagen betreffend Eingruppierung usw. Also i.d.R. Einstellungen lt. TV. Wenn man nun aber Aushilfen einstellt und dieses zur MB bekommt, frägt man sofern es sich aus den Unterlagen nicht ergibt einmal nach, was wie im ArbV usw. geregelt ist. Man nimmt u.a. auch einmal Kontakt mit dem neuen Koll. auf und führt ein Gespräch. Dann ergeben sich solche Dinge. Doch wenn BR sich so verhalten wie es sich aus dem Beitrag oder auch aus Deiner Frage herauslesen lässt muss man sich nicht wundern, dass AN nicht mehr viel von BR halten und es nur geringe Wahlbeteiligungen gibt.

Dann soll es sogar Betrieb mit Urlaubslisten geben. Aber gerade um solche Sonderfälle wie hier Aushilfen oder auch Geringfügige sollte man sich als BR besonders kümmern, da es ja leider bekannt ist, dass AG hier leider sehr oft vegessen, dass auch diesen AN mit Rechten sind.

Wie Ernst nimmst Du dein Mandat? Also nicht nur bei der Wahl, also wenn es um dich geht??

Vielleicht einmal auch für Dich ein interessanter Artikel:

Aushilfen haben keine Rechte? Ein teurer Irrtum! http://www.management-praxis.de/personal/kundigung/die-behauptung-dass-aushilfen-keine-rechte-haben-kann-kostspielige-folgen-mit-sich-bringen

oder

http://www.personal-tipp.de/newsletterarticle.asp?his=12.6128.49.6560&id=11249

F
fasssungslos

18.08.2011 um 23:19 Uhr

Kurzarbeiter,

manchmal könnt ich spucken, wenn ich Deine Antworten lese, besonders bei denen, die vor Überheblichkeit, Oberlehrerhaftigkeit, Pseudobesserwisserei und Pseudoalleswisserei nur so strotzen. Wer Dich als BR hat braucht keine anderen Nerver mehr!

U
Ulrik

19.08.2011 um 11:42 Uhr

@Kurzarbeiter

Nichts desto trotz gibt es viele Unternhemen ohne TV und entsprechende Eingruppierungen. Der BR ist kein Organ der vertraglichen Inhaltskontrolle.

Aber es obliegt dem BR, die AN zu informieren. Und das sollte auf jeden Fall passieren.

@zdophers Für die Zukunft empfehle ich eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub. Haltet da fest, wie der Urlaub geregelt ist, wer wie viel bekommt und welche Bedingungen an das ganze Thema geknüpft sind.

Z
zdophers

19.08.2011 um 11:46 Uhr

Werter kurzarbeiter,

zum Einen möchte ich mich für die Antwort bedanken, zum Anderen aber doch anmerken, dass es Ihnen in keinster Weise zusteht ("Doch wenn BR sich so verhalten wie es sich aus dem Beitrag oder auch aus Deiner Frage herauslesen lässt muss man sich nicht wundern, dass AN nicht mehr viel von BR halten und es nur geringe Wahlbeteiligungen gibt.") meine Arbeit oder die unseres BR zu diskreditieren. Was Sie aus Fragen herauslesen möchten, ist Ihre persönliche Angelegenheit. Sie kennen weder mich, noch mein Unternehmen. Seien sie versichert, dass der BR in unserem Unternehmen sehr gute Arbeit leistet und dies auch entsprechend von der Belegschaft honoriert wird.

Und wie Sie in der Frage vielleicht gelesen haben, stand dort "einige". Alle Aushilfen in meinem näheren Umfeld und auch die, die mir selber unterstellt waren, haben selbstverständlich Urlaub genommen bzw. wurden auf ihren Anspruch hingewiesen. Zugegebenermaßen war das Wort "gewährt" falsch gewählt, da niemandem ein Urlaub verweigert worden ist. Es hat schlichtweg keiner Urlaub genommen, weil sie dachten, sie hätten keinen Anspruch.

Diejenigen, um die es jetzt geht, wurden leider weder von HR noch von ihrem Vorgesetzten darauf hingewiesen und meine einzige Frage lautete, ob sie auch nach Vertragsende noch einen Rechtsanspruch gegenüber der Firma geltend machen können und wie lange sie dieses tun können.

Schönen Gruß zdophers

O
ostwest

19.08.2011 um 15:07 Uhr

@fassungslos: BRAVO

das musste mal gesagt werden!

K
Kurzarbeiter

19.08.2011 um 16:34 Uhr

...an alle die sich aufregen.

Also, wenn man hier in/aus den Beiträgen leider erkennen kann wie locker hier manch BR leider mit ihrem Mandat umgehen, sind auch mal klarere Wort durchaus nicht falsch. Es gehört halt zu einem BR-Mandat mehr als nur für die Wahl sich einzusetzen und dann hin und wieder mal eine BR-Sitzung. Diese dann ggf. auch "nur" oder "Besonders" weil man bestimmtes Wissen erlangen möchte oder ggf. dem AG man "etwas zeigen" möchte. Die Hauptaufgabe ist es sich für seine Koll. seine Wähler einzusetzen und dazu gehört dann auch der Kontakt. Denn in den wenigsten Betrieben wird es wohl heute noch regelmäßige Sprechstunden geben und die AN auch animieren also neugierig machen diese auch zu nutzen.

In zu vielen Betrieben sind leider heute auch die Koll. BR-müde. Dass dürfte wohl berechtigte Gründe haben. Auch werden in zu vielen Betrieben keine oder zu wenige Betriebsversammlungen gemacht bzw. man gestaltet sie so, dass die Koll. leider dann kein Interesse an der Teilnahme haben.

BR und AN/Koll. welche nur bei Problemen und ggf. Kurzarbeit oder Entlassungen erkennen, dass es einen BR gibt und der wichtig ist, machen etwas falsch.

Dass vieles so zutrifft konnte man u.a. im Zusammenhang mit der Kurzarbeit erkennen. Als in der Zeit der wirtschaftlichen Probleme Kurzarbeit schon seit 1 Jahr Bundesweit und in ALLEN Medien Thema war, es zu viel BR gab welches sich noch nicht einmal mit mindestem 1 BRM diesem Thema gewidmet hat und dann so ganz "plötzlich" von Kurzarbeit überrascht wurde und dann um Hilfe rief. Dass obwohl es x-Infos von allen Seiten Ministerium und Arbeitsverwaltung seit langem gab wo man nur hätte nachlesen müssen.

Hallo zdophers,

nicht alle Aussagen bezogen sich auf Dich. Auch kenne ich es aus eigener Erfahrung, dass man ja i.d.R. immer nur einer von vielen ist. Also, oftmals dann auch nichts für das Nichthandeln oder ungeschickte Handeln der BR-Koll. kann. Doch auch dann kann man hier auch Anregungen auch solche wie die von mir, welche JA IMMER auch mal klar sind ins Gremium mitnehmen. Vielleicht sind die BRM dann ja bereit etwas zu ändern.

Dass das BAG es vor langer Zeit ja schon mal festgestellt hat, dass die Qualifizierung zur Mandatspflicht gehört ist ja wohl bekannt. Das BAG hat nur die Art der Qualifizierung offen gelassen. Man kann sich z.B. gerade heute auch sehr gut einfach mal durch lesen z.B. im Web qualifizieren. Vielleicht auch mal an Wochenenden statt der Sportzeitung eine Fachunterlage lesen.

Mach einem BRM der hier gewisse Aussagen macht würde dann im Falle einer Klage vor Gericht ganz schnell auf den realen Boden der Tatsache landen und ggf. würde auch manchem der Richter deutlichere Worte sagen.

Wer hat sich denn schon einmal zu Verhandlungen einfach mal als interessierter Zuhörer gesetzt, würde oftmals manchem helfen.

Z
zdophers

19.08.2011 um 19:31 Uhr

@kurzarbeiter

zu den Einlassungan "an alle, die sich aufregen": Ja, das mag sein. Solche BRs gibt es wohl. Aber nachdem ich heute mal den ganzen Tag hier im Forum geblättert habe, muss ich auch zugeben, sehr beeindruckt zu sein, a) von der Hilfsbereitschaft im Forum selbst als auch b) von den unfassbaren Geschehnissen in anderen Firmen. Ich bin fast geneigt, heute noch eine Dankesmail an die GL und HR zu verfassen ;-) Auch wenn hier nicht alles Gold ist, was aber eher der internationalen Unternehmensstruktur geschuldet ist.

Dennoch finde ich, dass die Antworten hier im Forum mitunter etwas patzig, wenn nicht gar grob sind. Gerade junge Betriebsräte könnten sich hiervon eventuell stark verunsichern lassen. Da waren allerdings auch ein paar Knaller bei ;-)

Ich musste bei meinem Problem in der Tat mal hier nachfragen, da unser Sachverständiger (Schulungsleiter und Arbeitsrichter a.D.) im Urlaub ist, somit erst übernächste Woche zu unserem regelmäßigen Treffen kommt und ich vorab nichts gefunden habe, wie solche Ansprüche nach Ausscheiden geregelt sind.

Inzwischen bin ich aber auch richtig schlauer, da mir die betroffenen Ex-Aushilfen ihren Arbeitsvertrag zugesandt haben und ich einfach nicht nachvollziehen kann, wie man, wenn darin eindeutig der Urlaubsanspruch geregelt ist, diesen nicht beantragen kann. "Ach, den habe ich ja gar nicht gelesen" war dann die Antwort. Sowas läuft bei mir persönlich unter "selber schuld".

@alle Also Entschuldigung an das Forum, dass ich vor diesen Informationen Zeit gestohlen habe ;-)

Aber ich glaube, dass ich hier jetzt häufiger reingucken werde und sicher die eine oder andere, dann aber fundierte Frage stellen werde und möglicherweise auch bei Problemen helfen kann.

Es war mir ein Vergnügen, einen schönen Gruß an alle Foristen, Ihr macht hier eine wirklich wichtige Sache. zdophers

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