@kurzarbeiter
zu den Einlassungan "an alle, die sich aufregen": Ja, das mag sein. Solche BRs gibt es wohl. Aber nachdem ich heute mal den ganzen Tag hier im Forum geblättert habe, muss ich auch zugeben, sehr beeindruckt zu sein, a) von der Hilfsbereitschaft im Forum selbst als auch b) von den unfassbaren Geschehnissen in anderen Firmen. Ich bin fast geneigt, heute noch eine Dankesmail an die GL und HR zu verfassen ;-)
Auch wenn hier nicht alles Gold ist, was aber eher der internationalen Unternehmensstruktur geschuldet ist.
Dennoch finde ich, dass die Antworten hier im Forum mitunter etwas patzig, wenn nicht gar grob sind. Gerade junge Betriebsräte könnten sich hiervon eventuell stark verunsichern lassen. Da waren allerdings auch ein paar Knaller bei ;-)
Ich musste bei meinem Problem in der Tat mal hier nachfragen, da unser Sachverständiger (Schulungsleiter und Arbeitsrichter a.D.) im Urlaub ist, somit erst übernächste Woche zu unserem regelmäßigen Treffen kommt und ich vorab nichts gefunden habe, wie solche Ansprüche nach Ausscheiden geregelt sind.
Inzwischen bin ich aber auch richtig schlauer, da mir die betroffenen Ex-Aushilfen ihren Arbeitsvertrag zugesandt haben und ich einfach nicht nachvollziehen kann, wie man, wenn darin eindeutig der Urlaubsanspruch geregelt ist, diesen nicht beantragen kann. "Ach, den habe ich ja gar nicht gelesen" war dann die Antwort. Sowas läuft bei mir persönlich unter "selber schuld".
@alle
Also Entschuldigung an das Forum, dass ich vor diesen Informationen Zeit gestohlen habe ;-)
Aber ich glaube, dass ich hier jetzt häufiger reingucken werde und sicher die eine oder andere, dann aber fundierte Frage stellen werde und möglicherweise auch bei Problemen helfen kann.
Es war mir ein Vergnügen, einen schönen Gruß an alle Foristen, Ihr macht hier eine wirklich wichtige Sache.
zdophers