Schönen guten Tag,

wie ich gerade erfahren habe, wurde einigen Aushilfen in unserem Unternehmen während Ihrer Anstellungszeit kein Urlaub gewährt.

Meine Frage lautet, ob diese auch nachträglich, sprich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Rechtsanspruch gültig machen können (in Form von Nachzahlung o.ä.)