Gesamtbetriebsrats-Entsendung
Liebe Kollege/In
Da ich als BR-Vorsitzende zurück getretten bin,(der Grund ist jetzt im moment egal).Ich war bis dato auch Mitglied im GBR-ein BR-Mitglied, möchte jetzt neu entsenden. Wir sind ein 7 Gremium, davon waren 2 GBR-Mitglieder, und 2 Vertreter. Meine Frage wäre, muss absolut neu entsendet werden, oder nur mein Sitz im GBR. Ich werde leider im letzten Satz im Betr. VG/GBR nicht ganz schlau. Für Eure schnelle Beantwortung wäre ich sehr dankbar..
Community-Antworten (3)
13.08.2011 um 18:34 Uhr
Ich verstehe Dich nicht ganz. Welchen Satz meinst Du?? Welcher § des BetrVG? Bist Du vollständig zurück getreten oder hast Du nur den Vorsitz abgelegt und bist weiterhin Betriebsratsmitglied??
13.08.2011 um 18:57 Uhr
sorry viktor,hab mich etwas unglücklich ausgedrückt.Ja ich bin noch Betriebsratsmitglied,und man hat an meinen Stuhl gesägt,und jetzt will man mir auch noch die GBR-Mitgliedschaft abspenstig machen/,bei uns ist Z.zt im Betriebsrat ein Kriegszustand,das seines gleichen sucht..Ich meinte..
§ 49 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Gesamtbetriebsrat auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Betriebsrat.
13.08.2011 um 21:47 Uhr
Der § 49 BetrVG ist jedenfalls nicht so auszulegen, dass der Verlust des Vorsitzes auch den Verlust der GBR-Mitgliedschaft automatisch nach sich zieht. Du bist also weiterhin GBR-Mitglied.
Wenn aber"Kriegszustand" herrscht, kann natürlich ein GBR-Mitglied auch vom BR durch Mehrheitsbeschluß abberufen werden. Aber dazu muss der Punkt natürlich erst einmal auf die Tagesordnung und dann muss sich eine Mehrheit finden.
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