W.A.F. LogoSeminare

Teilzeitkraft/Freistellung

D
Dori1961
Feb 2022 bearbeitet

Ich arbeite als Teilzeitkraft (19,5 Std) und bin zu 25% freigestellt. Wenn ich an einem Seminar teilnehme und dieses üblicherweise über meine Stundenzahl hinaus geht, habe ich dann trotzdem Anspruch auf Freizeitausgleich, obwohl BR Arbeit ja ein Ehrenamt ist?

26205

Community-Antworten (5)

D
Doris1961

04.02.2022 um 17:05 Uhr

Es geht darum, dass mein Vorgesetzter schreibt: Für Tätigkeit während der freigestellten BR-Arbeit sind keine Überstunden möglich, da es sich hier um ein Ehrenamt handelt.

  • Für BR-Tätigkeit (bspw. Seminaren) an Tagen, die üblicherweise Arbeitstage in nicht-freigestellter Tätigkeit sind, werden die ursprünglich verplanten Stunden angerechnet. Da wollte ich einfach nur wissen, ob dies korrekt ist?
C
celestro

04.02.2022 um 17:19 Uhr

Wie ist denn Deine Freistellung geregelt? Also ich sehe die Antwort im Link als gültig an (auch für Deinen Fall). Es ist mMn völlig egal, ob das Seminar an einem Tag stattfindet, wo Du freigestellt bist, oder nicht.

"- Für BR-Tätigkeit (bspw. Seminaren) an Tagen, die üblicherweise Arbeitstage in nicht-freigestellter Tätigkeit sind, werden die ursprünglich verplanten Stunden angerechnet."

das würde doch meinem Link komplett widersprechen, oder nicht? Also ist das mMn Unsinn.

S
Stadtwerker

04.02.2022 um 20:44 Uhr

Hallo Dori 1961, Vorgesetzte haben hin und wieder eine schräge Auffassung hinsichtlich Arbeitszeit und BR Arbeit. Mit das erste was ich als BR vor 8 Jahren bei einem Poko Seminar vom Vorsitzenden des Arbeitsgerichts Düsseldorf gelernt habe war folgender Satz. "BR-Arbeit(-szeit) ist keine Arbeitszeit, muss aber wie Arbeitszeit vergütet werden." Wenn Du ein BR Seminar hast das 8h pro Tag dauert, Du aber einen Arbeitsvertrag hast der 5h vorsieht, Du aber auch 8h am Seminar teilnimmst, dann hast Du 3 Stunden Mehrarbeit die entweder als Freizeitausgleich oder in barer Münze zu vergüten ist. Hindert Dich Dein Vorgesetzter an der Teilnahme wegen der Mehrstunden, dann kannst Du ihm gepflegt Verhinderung der BR Arbeit vorwerfen und ihm echte Probleme machen. Aber, immer vorher vernünftig sprechen und wenn es sein muss dem Vorgesetzten mal das BetrVG näher bringen. VG Stadtwerker

D
DummerHund

04.02.2022 um 21:00 Uhr

Ergänzend zu den Vorrednern, gibt es keine Seminare die nur Teilzeitkräfte besuchen können. Wie sollte das ein Veranstalter organisieren wenn Teilzeitkräfte aus ganz Deutschland anreisen und alle verschiedene Arbeitszeiten und TAGE in ihrem Betrieb haben. Und dein Vorgesetzter ist nur dein Vorgesetzter. Mit dem brauchst du nix aus zu diskutieren. Ist das Seminar per Beschluss vom BR abgesegnet und auch der AG legt kein Wiederspruch ein ist alles gut.

Ihre Antwort