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Sanitätsraum Mitsprache BR

H
hansk
Nov 2016 bearbeitet

Ist der Betriebsrat zu beteiligen, wenn ein Sanitätsraum in einen Raum ohne Fenster verlegt werden soll. Ist dies überhaupt zulässig?

1.32305

Community-Antworten (5)

B
blackjack

09.08.2011 um 12:09 Uhr

Soweit das Bauordnungsrecht der Länder fensterlose Arbeitsräume gestattet, sind diese -auch Sanitätsräume - , arbeitsstättenrechtlich im Regelfall zulässig.

R
rkoch

09.08.2011 um 12:34 Uhr

Beachte allerdings die GUV-I 662, welche konkrete Regeln für die Einrichtung von Sanitätsräumen in Betrieben aufstellt.

Hier: 3.5 Fenster 3.5.1 Sanitätsräume sollen eine Fensterfront mit Öffnungsmöglichkeit oder zwei in derselben Wand befindliche Fenster aufweisen. 3.5.2 Direkte Sonneneinstrahlung durch die Fenster soll vermieden werden. 3.5.3 Fenster müssen Sicherungen gegen Einblick von außen aufweisen.

Der Sanitätsraum als "sonstiger betrieblicher Raum" unterliegt der MB des BR nach §90 BetrVG. Zu beteiligen sind weiterhin Betriebsarzt und SiF. Alle Beteiligten sollten grundsätzlich auf den AG hinwirken den Sanitätsraum den Regeln der GUV-I 662 gemäß zu gestalten.

B
blackjack

09.08.2011 um 13:35 Uhr

Beachte allerdings die GUV-I 662, welche konkrete Regeln für die Einrichtung von Sanitätsräumen in Betrieben aufstellt.

...die allerdings nicht zwingend sind.

L
Laffo

09.08.2011 um 15:52 Uhr

..ich würde hier mich eher auf den § 87 Abs.1/8 BetrVG beziehen..& das ist MB

R
rkoch

09.08.2011 um 18:25 Uhr

ich würde hier mich eher auf den § 87 Abs.1/8 BetrVG beziehen

... viel Spaß dabei. Naja, vielleicht hat der AG von hansk keine Ahnung und läßt sich wirklich darauf festnageln....

Im Ernst: Sanitätsräume haben mit "Sozialeinrichtungen" in Sinne von §87 (1) Nr. 8 wenig zu tun....

DKK: Begriff der Sozialeinrichtung

Von einer »Einrichtung« kann nur gesprochen werden, wenn ein Teil sachlicher oder finanzieller Mittel vom restlichen Betriebsvermögen für soziale Zwecke auf Dauer und mit eigener Organisation (»zweckgebundenes Sondervermögen«) abgegrenzt wird.

Und das trifft auf einen "Sanitätsraum" wohl kaum zu, es sei denn das dieser Raum eine Art Betriebskrankenhaus mit Arzt, Schwestern, und entsprechender Einrichtung darstellt.

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