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Zweckentfremdung vom Sanitätsraum

DM
die Muddi
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe. Es ist so, dass wir in unserem Unternehmen einen sogenannten Sanitätsraum haben welcher auch im Notfallplan ausgewiesen ist. Dort ist aber eher ein Büro bzw. eine Abstellkammer. Die Liege steht zusammengeklappt hinter der Tür und durch die Schreibtische und Kisten, die sich in dem Raum befinden, besteht nicht mal die Möglichkeit diese im Bedarfsfall aufzustellen. Nun habe ich gelesen das dieser Raum nicht zweckentfremdet werden darf. Weiß vielleicht jemand von euch wo ich eventuell ein Urteil dazu finden kann? Oder aber wie wir weiter vorgehen sollten damit der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird? In der Hoffnung auf Antworten LG die Muddi

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Community-Antworten (4)

C
celestro

13.06.2018 um 13:46 Uhr

1.) Den AG dazu auffordern, das der Raum dazu benutzt werden kann, wofür er gedacht ist.

2.) Wer hat denn den Notfallplan erstellt ? Wenn es z.B. die Betriebsfeuerwehr war, dürfte die ein sehr guter Ansprechpartner sein und auch rechtliche Dinge wissen.

P
Pjöööng

13.06.2018 um 14:43 Uhr

Wie groß ist denn Euer Betrieb und gibt es besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren?

DM
die Muddi

14.06.2018 um 09:22 Uhr

@celestro Ich meine die Beschilderung der Rettungswege wo der Raum auch ausgezeichnet ist (nicht Notfallplan). Nein wir haben keine Betriebsfeuerwehr. @ Pjöööng Wir sind ein Unternehmen mit fast 500 MA. Wenn du mit besonderen Unfallgefahren die eventuelle Verletzung durch Maschinen meinst,würde ich nein sagen.Allerdings werden im Lagerbereich natürlich auch Stapler und E-Meisen benutzt. Es geht sich eigentlich darum, dass der Raum wieder in seinen angedachten Zustand gebracht wird, damit sich unsere schwangeren Kolleginnen dort auch mal hinlegen können wenn es nötig ist.

P
Pjöööng

14.06.2018 um 11:43 Uhr

Muddi,

maßgeblich für Sanitätsräume ist die ASR 4.3. Dort steht: "Ein Erste-Hilfe Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen."

Insofern besteht bei Euch vermutlich keine Erfordelichkeit für einen Erste-Hilfe Raum. Dann ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, einen freiwillig eingerichteten Erste-Hilf Raum umzuwidmen oder eine Liege in einem Abstellraum zu deponieren.

Nun bringst Du schwangere Kolleg/innen in die Diskussion ein. Wenn Ihr zur Zeit schwangere Kolleginen habt, dann ist der Punkt 4.2 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung wichtig: "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können."

Nach "geeigneten Bedingungen" klingt Deine Schilderung nicht...

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