Probezeit und BR
Eine Kollegin hat in der Probezeit wegen Mobbing (wobei noch zu klären ist, was Mobbing ist) gekündigt, da der psychische Druck so groß geworden ist. Sie ist (leider) erst anschließend zum BR gekommen. In einem späteren Gespräch hat ihr die Geschäftsleitung erklärt, sie hätte sich gar nicht an der BR wenden dürfen. Ich bin der Auffassung, der BR ist für alle Kollegen da, sie war zu diesem Zeitpunkt auch noch Kollege, da sie noch Urlaub hatte und danach erst die Kündigung einsetzt.
Community-Antworten (1)
03.08.2011 um 15:46 Uhr
Klar JEDER AN kann zum BR. Hier einfach mal den AG nach der Rechtsgrundlage für seine Aussage fragen. Auch mal fragen ob ihm das Thema "Behinderung der Mandatsarbeit" bekannt ist? Auch durchblicken lassen, dass man als BR dieses mit einem Anwalt klären würde. Dürfte dazu beitragen dass der AG etwas überlegter in seinen Ausagen wird. PS Anwalt § 40 BetrVG
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