Erstellt am 03.08.2011 um 13:46 Uhr von Kurzarbeiter
Klar JEDER AN kann zum BR. Hier einfach mal den AG nach der Rechtsgrundlage für seine Aussage fragen. Auch mal fragen ob ihm das Thema "Behinderung der Mandatsarbeit" bekannt ist?
Auch durchblicken lassen, dass man als BR dieses mit einem Anwalt klären würde. Dürfte dazu beitragen dass der AG etwas überlegter in seinen Ausagen wird. PS Anwalt § 40 BetrVG