Erstellt am 03.08.2011 um 11:31 Uhr von paula
da gibt es viele Klippen für den AG zu bewältigen und ob es nach KSchG für eine Kündigung reicht darf bei dem Alter und vermuteter Betriebszugehörigkeit als sehr schwierig angesehen werden. Gänzlich unmöglich ist es nicht
Aber wenn der AG das vorhat: Bitte sofort Anwalt einschalten
Erstellt am 03.08.2011 um 12:14 Uhr von rkoch
... Zumindest muß der AG den für die Freistellungsphase zurückbehaltenen Lohnanteil nachzahlen.
Erstellt am 03.08.2011 um 12:36 Uhr von charlot
Der AG muss wenn dann auf alle Fälle die Sozialauswahl beachten, da könnte es dann auch wegen des Alters für den AG ein problem geben, da ja wohl jüngere und damit weniger geschütze AN gegeben sind.
Auf alle Fälle sofort zum Anwalt!