Erstellt am 01.08.2011 um 21:15 Uhr von charlot
Jder Teilnehmer von Sitzungen kann sich Notizen, also sein eigenes Protokoll machen. Das BetrVG schreibt nicht zwingend die Anfertigung einer Niederschrift vor. Es wird aber empfohlen zu mindest das zu protokollieren auf was man sich geeinigt hat, also Ergebnisse. Man kann sich daher verständigen über das ob und wer. Die andere Partei hat dann ein Anrecht auf Kopie.
Verständigen sich BR und AG nicht und der Ag fertigt SICH dann Notizen an ist dass seine Sache
Erstellt am 02.08.2011 um 10:47 Uhr von viktor
Ich kann nur dringend empfehlen, ein gemeinsames Protokoll zu erstellen. Das hat sich in der Praxis gut bewährt. So kann man noch nach längerer Zeit nachvollziehen, was wann besprochen wurde.
Erstellt am 03.08.2011 um 11:31 Uhr von uwecarl
Kann Viktors Kommentar nur unterstützen. Aktionspunkte mit Namen / Zeitraum sowie Beschlüsse durch Protokollführer für jeden sichtbar z.B. über Projektor / Leinwand mitschreiben lassen und/oder am Ende der Zusammenkunft vorlesen und durch Teilnehmer bestätigen lassen.