Als Vorbereitung zur BR-Wahl (Erstwahl) lese ich den Fitting und alles was ich dazu finden kann. Ich verstehs soweit auch, aber einiges wird mir aus gegebenem Anlass nicht klar:

Ein WV oder BR ist der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu diversen Handlungen verpflichtet, wie zum Beispiel der Zusendung der Wahlniederschrift. Das Problem hierbei ist, dass die WV-Mitglieder zwar aus privaten Gesprächen wissen, dass die Leutchen Gewerkschaftsmitglieder sind, diese das aber nicht öffentlich preisgeben möchten (da bekommt man Ärger). Weiss in diesem Fall das WV-Gremium im rechtlichen Sinne davon?

Die Wörtlichkeit des § 18 WahlO gibts nicht her. Keine Randnummer geht auf diesen Fall ein. Also ist nach dem Zweck der Regelung zu fragen? Als Schutzrecht für ArbN sagt mir mein Menschenverstand, dass ich mich dann an den Wunsch des ArbN halten würde. Lieg ich damit richtig?