Gewerkschaftsmitglieder, von denen der Wahlvorstand weiss ?
Als Vorbereitung zur BR-Wahl (Erstwahl) lese ich den Fitting und alles was ich dazu finden kann. Ich verstehs soweit auch, aber einiges wird mir aus gegebenem Anlass nicht klar:
Ein WV oder BR ist der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu diversen Handlungen verpflichtet, wie zum Beispiel der Zusendung der Wahlniederschrift. Das Problem hierbei ist, dass die WV-Mitglieder zwar aus privaten Gesprächen wissen, dass die Leutchen Gewerkschaftsmitglieder sind, diese das aber nicht öffentlich preisgeben möchten (da bekommt man Ärger). Weiss in diesem Fall das WV-Gremium im rechtlichen Sinne davon?
Die Wörtlichkeit des § 18 WahlO gibts nicht her. Keine Randnummer geht auf diesen Fall ein. Also ist nach dem Zweck der Regelung zu fragen? Als Schutzrecht für ArbN sagt mir mein Menschenverstand, dass ich mich dann an den Wunsch des ArbN halten würde. Lieg ich damit richtig?
Community-Antworten (8)
29.07.2011 um 16:41 Uhr
Ganz ruhig bleiben, nach der Wahl schreibt die Gewerkschaft den BR an und bittet um die ihnen zustehenden Unterlagen. So war es zumindest hier.
29.07.2011 um 16:50 Uhr
Ich bin total ruhig, es ist ja noch garnix passiert. :-)
Tanzbär, woher erfährt in deiner Version die Gewerkschaft von unserer BR-Wahl?
Wir ziehn die Wahl ohne Gewerkschaft durch (man hat eine flächendeckend schlechte Meinung von der Gewerkschaft), wir haben trotzdem sachkundige Unterstützung an Bord, nämlich langjährige BR-Mitglieder aus anderen Betrieben. Allerdings wussten die auf diese Frage auch keine klare Antwort und schwelgten jeder in einer anderen Meinung.
Die Kernfrage ist, wie ist dieses "Gewerkschaftsmitglieder, von denen das Gremium weiss" genau auszulegen?
29.07.2011 um 16:53 Uhr
In den Fällen in denen "eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft" aktiv werden darf, tut sie das schon, z.B. in dem sie sich an den BR wendet. Detektiv spielen muß der BR nicht. Erst wenn es ihm offiziell bekannt geworden ist das es eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft gibt (ja, da müssen sich ggf. die GEW-Mitglieder gegenüber dem BR halt auch mal outen) muß der BR die GEW auch berücksichtigen.
Im Zweifelsfalle kann der BR ggf. Auskunft von der Gewerkschaft erhalten OB sie im Betrieb vertreten ist.
woher erfährt in deiner Version die Gewerkschaft von unserer BR-Wahl?
von ihren Mitgliedern....
Wir ziehn die Wahl ohne Gewerkschaft durch
Das tut ihr ohnehin... Mit "der Gewerkschaft" im Sinne des BetrVG sind die im Betrieb vertreten Gewerkschaftsmitglieder angesprochen. Diese können sich an ihre gewerkschaftlichen Vertreter wenden damit diese für sie aktiv werden, z.B. in dem sie einen Wahlvorschlag einreichen....
29.07.2011 um 16:54 Uhr
. . . Ihr sollt ja der Gewerkschaft auch nur das Wahlergebnis zusenden und keine Mitgliederliste ;-)
29.07.2011 um 16:57 Uhr
Daneben kann es im Wahlvorstand aber auch sog. nicht stimmberechtigte Mitglieder geben. Diese entscheiden im Wahlvorstand nicht mit. Sie haben vielmehr eine Art Beobachterstatus. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann nämlich (muss aber nicht) einen dem Betrieb angehörenden Arbeitnehmer als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht bereits ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört (§ 16 Abs. 1, S. 6 BetrVG). Diese Regelung wurde im Jahr 1989 ins Gesetz aufgenommen. Sie soll für mehr Transparenz bei der Tätigkeit des Wahlvorstands sorgen.
29.07.2011 um 16:59 Uhr
Weiter kann eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft eine Liste einreichen. Es genügen dann für diese Liste NUR 2 Unterschriften von Mitgliedern.
Also, wenn die Gewerkschaft es will, ist sie mit dabei!
29.07.2011 um 17:13 Uhr
Kurzarbeiter und charlot, was ihr sagt, ist mir bekannt und auch völlig unstrittig. :-)
Sobald ein Gewerkschaftsmitglied auf den WV oder ihre Ansprechpartner der Gewerkschaft zugehen würde und handelt, würden wir das natürlich korrekt behandeln. Die Realität sieht aber so aus, dass die Leute wie die Erdhörnchen ängstlich unter ihren Steinen hocken, nix sagen um keinen Ärger zu bekommen und klammern sich an die versprochene Hilfe im Falle einer Kündigung oder sowas zur Gewerkschaft rennen zu können, weil die ja Rechtsbeistand leisten. Die wollen keinesfalls, dass bekannt wird, dass sie Gewerkschaftsmitglieder sind. Keines dieser Erdhörnchen wird sich an die Gewerkschaft wenden geschweigedenn an den WV.
Solange die Gewerkschaft aufgrund des Szenarios von der Wahl nix weiss (von wem?), wird sie auch nix tun (warum auch?). Drück ich mich wirklich so unklar aus? :-/
30.07.2011 um 11:27 Uhr
@Aidan Du musst keinem Vermutungstatbestand Folge leisten. Wenn man nicht weiss, dass jemand in dieser oder jener Gewerkschaft ist, dann kann man dieser oder jener Gewerkschaft auch nichts zusenden. Wenn die Erdhörnchengewerkschaft also nichts zugesandt bekommt, weil Ihr nicht wusstet, dass es Erdhörnchen in Eurem Betrieb gibt, dann ist das so - völlig sanktionsfrei.
@Kurzarbeiter Manchmal hilft es eben nicht zwingend in der Gewerkschaft zu sein. :-))
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