Bewerbungsunterlagen
Hallo zusammen! Unsere liebe Sekretärin geht etwas "lasch" mit Bewerbungsunterlagen von Leuten um die sich bei uns in der Firma vorstellen. Entweder bleiben die Unterlagen unbeantwortet liegen und verschwinden mit der Zeit im nirgend wo oder aber sie beantwortet die Anfragen nach einer sehr langen Wartezeit. (teilweise Monate) Wir vom BR haben sie darauf hingewiesen das es so nicht gehen darf, da die Bewerber ja auch klarheit haben möchten bzw. es sich um Persönliche Unterlagen handelt! Kann sie dadurch evtl auch eine Strafe bzw. Anzeige bekommen durch ein Bewerber? Wie könnte diese Anzeige enden bzw. mit was für eine Strafe muß die Firma rechnen? Danke euch Nordmann
Community-Antworten (4)
29.07.2011 um 10:47 Uhr
Sie und auch der AG können tatsächlich rechtlich Probleme und ein Ordnungsgeld bekommen, sofern ihr eine SBV habt und es Bewerbungen von Schwerbehinderten betrifft. Denn hier schreibt das SGB IX vor was damit zu geschehen hat. U.a. hat der AG die SBV sofort nach Eingang zu unterrichten übder das Vorliegen usw. Ein Verstoß dort kann also Folgen haben.
Weiter, dem BR sind alle relevanten Bewerbungsunterlagen bei Stellenbesetzungen vorzulegen oder der BR kann die Zustimmung nach § 99 verweigern, also auch eine "Karte" für den BR
29.07.2011 um 12:59 Uhr
- Der BR hat die Sekretärin auf nichts hinzuweisen! Der BR hat einen Ansprechpartner und das ist der AG!!!
- Das ist eine Sache bei der der AG entscheiden muss ob er was ändern will... Wenn was sein sollte muss auch er den Kopf hinhalten...
Aber mal ehrlich: in der Praxis wird dem AG nicht mehr passieren als das sich Bewerber ärgern
29.07.2011 um 14:11 Uhr
sanifair
...Aber mal ehrlich: in der Praxis wird dem AG nicht mehr passieren als das sich Bewerber ärgern
Das stimmt so nicht. Der Br kann ein Beschlussverfahren einleiten sofern der AG das BetrVG bei Einstellungen betreffend der vollständigen Vorlage von Bewerbunsgunterlagen nicht beachtet.
Verstößt der AG gegen § 81 Abs. 1 SGB IX bei Bewerbungen, kann BR und SBV ein Beschussverfahren einleiten und gegen den AG und die SB/der Personalstelle jeweils ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000,- € (§ 156 SGB IX) persönlich beantragen.
29.07.2011 um 14:41 Uhr
Freilich aber das ist doch nicht das Thema!
Verwandte Themen
Bewerbungsunterlagen
ÄlterIn welcher Form muss der AG dem BR die Bewerbungsunterlagen zur Einsicht und Kenntnisname zur Verfügung stellen. Wer hat die Bewerbungsunterlagen entgegen zu nehmen ? Wenn sich das Gremium 1 x in
Vorlage von Bewerbungsunterlagen per E-Mail zulässig?
ÄlterLiebe KollegInnen, bisher war es in unserem Betrieb gängige Praxis, dass der BR zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Zuvor hat sich das betreffende BRM im Büro der Personalabteilung die Bewerb
Bewerbungsunterlagen Einstellungen- Anspruch des BR auf Sichtung der Bewerbungsunterlagen, die in die engere Wahl gekommenen sind?
ÄlterHat der BR bei Einstellung Anspruch auf Sichtung der Bewerbungsunterlagen, die in die engere Wahl gekommenen sind ?
Trickserei bei der Fristverlängerung (Anhörung zu einer Einstellung) möglich ?
Älterich habe am mi kurz vor feierabend eine anhörung zu einer einstellung bekommen. hier ist der folgender sachverhalt vermerkt : einstellungszeit, name, wohnort, geboren am und in, familienstand
Bewerbungsunterlagen - die aller Bewerber vor Einstellung an den BR?
ÄlterHabe mal eine Frage, wir haben die Geschäftsleitung aufgefordert und alle Bewerbungsunterlagen (sämtlicher Stellenbewerber) vorzulegen, wir bekommen aber nur die von dem der eingestellt wird. Da wir a