Erstellt am 29.07.2011 um 08:47 Uhr von edgar
Sie und auch der AG können tatsächlich rechtlich Probleme und ein Ordnungsgeld bekommen, sofern ihr eine SBV habt und es Bewerbungen von Schwerbehinderten betrifft. Denn hier schreibt das SGB IX vor was damit zu geschehen hat. U.a. hat der AG die SBV sofort nach Eingang zu unterrichten übder das Vorliegen usw. Ein Verstoß dort kann also Folgen haben.
Weiter, dem BR sind alle relevanten Bewerbungsunterlagen bei Stellenbesetzungen vorzulegen oder der BR kann die Zustimmung nach § 99 verweigern, also auch eine "Karte" für den BR
Erstellt am 29.07.2011 um 10:59 Uhr von sanifair
1. Der BR hat die Sekretärin auf nichts hinzuweisen! Der BR hat einen Ansprechpartner und das ist der AG!!!
2. Das ist eine Sache bei der der AG entscheiden muss ob er was ändern will... Wenn was sein sollte muss auch er den Kopf hinhalten...
Aber mal ehrlich: in der Praxis wird dem AG nicht mehr passieren als das sich Bewerber ärgern
Erstellt am 29.07.2011 um 12:11 Uhr von edgar
sanifair
...Aber mal ehrlich: in der Praxis wird dem AG nicht mehr passieren als das sich Bewerber ärgern
Das stimmt so nicht. Der Br kann ein Beschlussverfahren einleiten sofern der AG das BetrVG bei Einstellungen betreffend der vollständigen Vorlage von Bewerbunsgunterlagen nicht beachtet.
Verstößt der AG gegen § 81 Abs. 1 SGB IX bei Bewerbungen, kann BR und SBV ein Beschussverfahren einleiten und gegen den AG und die SB/der Personalstelle jeweils ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000,- € (§ 156 SGB IX) persönlich beantragen.
Erstellt am 29.07.2011 um 12:41 Uhr von sanifair
Freilich aber das ist doch nicht das Thema!