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Nachschieben von Gründen

S
sprachlos
Nov 2016 bearbeitet

hallo BRler ich habe eine frage ... ein mitarbeiter wurde eines verstosses seiner arbeitspflichten in eine andere abteilung versetzt und erhielt dazu eine aktenotiz in schriftlicher form. bevor es dazu kam wurden von anderen mitarbeitern noch andere vorürfe gemacht die auch dem arbeitgeber zugetragen wurden aber nicht dem betreffenden arbeitnehmer nicht mitgeteilt. können die nun dem arbeitnehmer nachträglich zur last gelegt werden obwohl sie dem arbeitgeber vor der aktenotiz bekannt waren.

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Community-Antworten (7)

K
Kurzarbeiter

28.07.2011 um 00:17 Uhr

JA, Abmahnen kann der AG IMMER. Es komt dann nur darauf an was darazs wird. Weiter auch ob ein ArbG diese Abmahnungen anerkennt.

Rechtswirksam muss ein AG zeitnah nach Kenntnis abmahnen.

P
paula

28.07.2011 um 00:34 Uhr

geht es überhaupt um eine Abmahnung?

S
sprachlos

28.07.2011 um 00:35 Uhr

danke aber die angeblichen verstösse waren gleichzeitig bekannt nun sind mitlerweile 3 wochen verga ngen und es gab nur für einen verstoss die sogenannte aktenotiz weil der zweite verstoss wegen zu greinger möglichkeit nicht nachgewiesen werden kann aber soweit ich weiss muss man doch innerhalb einer zwei wochen frist abmahnen

S
sprachlos

28.07.2011 um 00:36 Uhr

nein es gab eine aktenotiz in schriftlicher form

P
paula

28.07.2011 um 01:42 Uhr

wenn es nicht um eine Abmahnung geht dann kann der AG hier doch erst mal Notizen fertigen..... arbeitsrechtlich bedeutungslos

V
viktor

28.07.2011 um 09:07 Uhr

Noch mal zur Klarstellung: Eine Abmahnung hat keine Fristen in der sie ausgesprochen sein muss. Eine Aktennotiz ist noch keine Abmahnung - da kommt es schon auf die Inhalte der "Aktennotiz" an. Aber - eine Abmahnung muss nicht die Überschrift "Abmahnung" tragen.

Also lest noch mal die Aktennotiz durch.

K
Kurzarbeiter

28.07.2011 um 13:34 Uhr

Abmahung muss nicht unbedingt Abmahnung genannt werden. Der AN wird hier auf Fehlverhalten hingewisen, dass entspricht rehctl. einer Abmahnung. Also Hinweis auf Fehlverhalten und Folgemaßnahmen

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