Seminarbesuch Zeitausgleich
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich habe vor kurzem das Seminar BetrVG 1 besucht. Es geht genau um den letzten Tag den Freitag. Dort hat das Seminar 5 Stunden gedauert, die der Arbeitgeber mir auch bezahlt hat, aber müsste er mir eigentlich nicht meine kompletten 8 Stunden bezahlen, weil ich konnte ja an dem Tag nicht mehr arbeiten und meine 3 Stunden nachholen.
Ist es nicht so das ein Seminartag egal wie lange er dauert immer mit 8 Stunden berechnet werden muss?
Vielen Dank schonmal im vorraus.
mfg lasse
Community-Antworten (10)
25.07.2011 um 13:08 Uhr
weil ich konnte ja an dem Tag nicht mehr arbeiten und meine 3 Stunden nachholen.
warum nicht?
25.07.2011 um 13:13 Uhr
Hallo lasse,
mehrere Faktoren sind ausschlaggebend. Wieviel Std.-Woche habt ihr in der Fa.? Habt ihr bei der Schulung Mo.-Do. länger gemacht, sodass ihr am Freitag früher aufhören konntet. Beispiel: Ihr habt eine 35 Std.-Woche. In der Schulung habt ihr Mo.-Do je 7,5 Std.= 30 und Freitag 5 Std. = 35 Std. So haben wir es in unseren Schulungen der IG Metall. Dann kommt es auf die gleiche Stundenanzahl wie in der Firma. Dann darf der AG die Std. nicht am Freitag zu deinen Ungunsten abrechnen.
Gruß, Gustl.
25.07.2011 um 13:19 Uhr
@Petrus weil ich ja erst noch nachhause fahren musste.
@Gustl Wir haben 40Std/Woche. Das Seminar ging von Di-Fr und Wir haben bis auf Freitag jeden Tag 8Std. gemacht außer den Freitag wo wir halt nur 5 Stunden gemacht haben und da komme ich halt nur auf 37Std/Woche. Aber ich konnte ja die 8Std nicht voll machen.
mfg lasse
25.07.2011 um 14:03 Uhr
Hallo lasse,
okay, dann fehlen dir 3 Std. Aber was ist mit der Heimfahrt? Wenn du selbst der Fahrer eines Fahrzeugs warst, somit keine Ruhezeit hattes, dann zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Dies gilt auch für die Hinfahrt. Vielleicht kommst du dann auf deine 40 Std., oder sogar auf mehr, sprich Überstunden. schau nochmal nach.
Gruß, Gustl.
25.07.2011 um 15:27 Uhr
@ lasse, hier eine Antwort zum Thema von "kriegsrat" vom 22.06.2009: es ist immer wieder der selbe denkfehler der AG bezahlt den betriebsrat nicht für die zeit, die er auf dem seminar verbringt sondern stellt ihn für den zeitraum des seminars frei von der verpflichtung zur arbeitsleistung ohne minderung des arbeitsentgelts also ist für die bezahlung ausschlaggebend, was der BR verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte und nicht, wieviel zeit er auf dem seminar verbringt
25.07.2011 um 15:33 Uhr
@lasse, eine Unterrichtsstunde ist eine Lehrveranstaltung von 45 Minuten Dauer. Di, Mi, Do = 8 U-Std. entsprechen 10,66 Std. X 3 = 31,98 Std. Fr. = 5 U-Std. entsrechen 6,66 Std. 6,66 Std.
Gesamt = 38,64 Std.
25.07.2011 um 16:18 Uhr
Ich mach es immer ganz einfach so, ich schreibe meinen Stundenzettel genauso als wenn ich in der Arbeit wäre nur mit einer anderen Kostenstelle aber die gleiche Stundenanzahl die sind bei uns täglich bei 8,75 h u. Freitags bei 5 h. Hat noch nie probleme gegeben. Und wenn wegen einer stunde mach ich da bestimmt kein tamtam. Finde das es ziemlich oft übertrieben wird sollte doch ein geben uns nehmen sein.
25.07.2011 um 16:20 Uhr
@hornmichl Was ist denn daran 'geben und nehmen', wenn ich nach einer Seminarwoche die volle Stundenzahl (eines Vollzeitbeschäftigten) angerechnet bekommen will?
25.07.2011 um 18:32 Uhr
@pitsieben Genau so habe ich das auch gehört. War mir aber nicht sicher und bin es bis jetzt noch nicht wirklich. Mann kann doch nicht jemanden dafür bestrafen (schlechter stellen), weil er auf einem seminar war, oder?
@hornmichl erklär mir mal bitte das geben und nehmen? Schenkst du deinem Arbeitgeber deine Stunden? Oder gibt es vielleicht Monate wo der Arbeitgeber dir vielleicht Stunden schenckt? Also bei mir ist das nicht so und warum sollte ich dem Arbeitgeber 3 Stunden schenken?
Den Arbeitgeber muss mir mal jemand zeigen mit dem man sowas machen kann. Und ich glaube, dass was du machst, von wegen einfach mal das aufschreiben was ich sonst gearbeitet hätte ist bestimmt auch nicht richtig und da würde ich mich besser nicht erwischen lassen.
@alle kennt vielelicht jemand ein BAG Urteil o.ä. über diese Problematik?
mfg lasse
25.07.2011 um 19:06 Uhr
Wieso BAG-Urteil? §37(2) ist doch da eindeutig! Zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Tätigkeit "Weiterbildung beim Seminar" ist die Fahrt zum Seminarort bzw. wieder zurück zum Betrieb erforderlich. Es sei denn, ihr lasst euch von Scotty hinbeamen ...
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