Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich habe vor kurzem das Seminar BetrVG 1 besucht. Es geht genau um den letzten Tag den Freitag. Dort hat das Seminar 5 Stunden gedauert, die der Arbeitgeber mir auch bezahlt hat, aber müsste er mir eigentlich nicht meine kompletten 8 Stunden bezahlen, weil ich konnte ja an dem Tag nicht mehr arbeiten und meine 3 Stunden nachholen.

Ist es nicht so das ein Seminartag egal wie lange er dauert immer mit 8 Stunden berechnet werden muss?

Vielen Dank schonmal im vorraus.

mfg
lasse