ungültige Betriebsvereinbarung
Hallo,
wie lange kann ich ungültige Betriebsvereinbarungen von vorhergegangenen Betriebratsgremien anfechten. Die ungültig getroffenen Entscheidungen wirken sich noch jetzt auf meine Entlohnung aus.
Im Urteil BAG, vom 24. 5. 2006 - 7 AZR 201/ 05 (Lexetius.com/2006,2299) wurde eine über 16 jährige Vereinbarung angefochten. Ist der Arbeitgeber zu einer Nachzahlung verpflichtet ?
Gruß Holger
Community-Antworten (3)
20.07.2011 um 21:14 Uhr
Du musst zunächst einfach Deine Ansprüche, auf die Du glaubst ein Rechtsanspruch zu haben, beim Arbeitgeber geltend machen. Zu beachten wären Ausschlussfristen (Verjährung), die im Arbeitsleben recht kurz sein können (siehe Tarifvertrag). Wenn der AG sich dann auf eine ungültige Betriebsvereinbarung beruft, musst Du etweder den BR um Hilfe bitten oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und prüfen lassen, ob der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie er erscheint.
20.07.2011 um 21:26 Uhr
Hallo,
warum ist in den oben genannten Urteil keine Verjährung eingetreten ?
21.07.2011 um 10:11 Uhr
@Holgereins
zum einen geht es hier um eine Betriebsrente (die per Definition i.d.R. unverfallbar ist), nicht um einen unmittelbaren Lohnanspruch, zum anderen wissen wir nicht was in dieser BV 85 bzw. PZ 60 im Detail geregelt wurde.
Ergänzend zu Viktor: Als AN greifst Du gerichtlich normalerweise nicht unmittelbar eine BV an auf die sich der AG bezieht, da AN nicht Vertragspartner dieser BV sind, sondern "Begünstigte". Als AN klagst Du also entweder Deine Rechte aus einer BV, oder eben Deine Rechte aus Deinem Arbeitsvertrag (weil Du der Meinung bist das die BV nicht für Dich gilt) ein. Im Rahmen dieses Verfahrens stellt dann das Gericht fest ob diese BV für Dich in diesem Detail gilt oder nicht, ggf. auch ob die BV an sich überhaupt wirksam ist.
EDIT: Nachdem ich Deine Frage nochmal gelesen habe vermute ich das Du auch als BR fragst.....
wie lange kann ich ungültige Betriebsvereinbarungen von vorhergegangenen Betriebratsgremien anfechten.
Eine ungültige Vereinbarung kann jederzeit angefochten werden, da sie ja von Anfang an unwirksam war. Als BR fichst Du allerdings i.d.R. die Vereinbarung nicht an. Begründung: Wenn Du sie anfechten würdest, würde ein Gericht diese zwar für ungültig erklären, am Ende stehst Du als BR dann aber ganz ohne Regelung da, und musst eine neue Regelung mit dem AG vereinbaren. Der richtige Weg für einen BR ist deshalb: Einfach neue Regelung verhandeln, ggf. die BV kündigen. Einziger Grund eine BV anzufechten: Um den AN den Weg vor das ArbG zu erleichtern/zu ermöglichen. Wer als AN nicht klagt bekommt auch rückwirkend nichts, sondern für den ändern sich die Bedingungen nur ab dem Zeitpunkt zu dem die Unwirksamkeit festgestellt wurde. Und wer klagt schon gegen seinen AG? Die wenigsten..... Insofern: macht es Sinn die BV als BR anzufechten?
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