Erstellt am 15.07.2011 um 09:00 Uhr von mainpower
Hallo,
Überstunden müssen vom BR genehmigt werden.Schon habt Ihr eure Kontrolle. Wenn Ihr bis Dato keine Meldung über Mehrarbeit bekommen habt, hat der BR geschlafen.
Erstellt am 15.07.2011 um 09:23 Uhr von Kurzarbeiter
Ihr solltet sofort eine BV zum Thema Zeiterfassung abschließen. Sie ist erzwingbar. Der Datenschutz hindert nicht, dass der BR Einblick in die Zeiterfassungsdaten bekommt.
Ihr müsst übrigend keine Mehrarbeit genehmigen, wäre ein guter Punkt betreffend der Verhandlungen zur BV Zeiterfassung. Also AG mitteilen, dass BV Vorrang hat und zur Zeit daher keine Kapazitäten zum Thema Mehrarbeit beim BR frei sind.
Erstellt am 15.07.2011 um 10:02 Uhr von paula
"Also AG mitteilen, dass BV Vorrang hat und zur Zeit daher keine Kapazitäten zum Thema Mehrarbeit beim BR frei sind." ....und der AG kommuniziert das Richtung Belegschaft und schon hat sich der BR richtig schön blamiert!
Eine BV zur Zeiterfassung ist wichtig! Das Thema müßt ihr angehen. Aber bitte nicht so wie vorher beschrieben! Mit einem Deal kann man beim AG viel bewegen aber man muss es auch den Kollegen noch erklären können.
Und solange man noch keine BV zu diesem Punkt hat hilft § 80 BetrVG weiter. Der AG muss Euch die Zeiten auch schon jetzt nachweisen.... dafür braucht man noch nicht mal eine BV
Erstellt am 15.07.2011 um 10:24 Uhr von Kurzarbeiter
Paula,
....und der AG kommuniziert das Richtung Belegschaft und schon hat sich der BR richtig schön blamiert!
Wie soll sich hier der BR blamieren bitte. Er muss selbstverständlich die AN aufklären, dass eine BV ja zu ihrem Vorteil ist/sein wird. Denn es muss ein geregelter Zustand auch was die Gutenhabenzeiten also auch Insolvenzschutz usw. geben. Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass AN dieses nicht verstehen. Auch wird wohl das Thema Gleitzeit zu regeln sien, alles auch hier nur zum Wohle und zur Sicherheit der AN.
Der BR kann ja dann auch beiden, also AG und AN erklären, zeigt sich der AG bei der BV fexlibel, kann man auch beide Themen zeitlich schaffen.
Erstellt am 15.07.2011 um 10:58 Uhr von rkoch
> Wie soll sich hier der BR blamieren bitte.
Blamieren ist vielleicht das falsche Wort... Aber grundsätzlich hat paula recht.
Es wird oft und gerne gesagt: "Dann lehnt einfach alle Überstunden ab bis der AG reagiert", aber tatsächlich kenn ich keinen Fall wo das wirklich funktioniert hat.
1. Sind in dem meisten Fällen die AN scharf auf das zusätzliche Einkommen und meckern bestenfalls dann wenn die Mehrarbeit überhand nimmt, insofern bekommt der BR von den Kollegen Druck wenn das Geld ausbleibt obwohl doch immer noch genug Arbeit da ist.
2. Muß die Arbeit ja irgendwie gemacht werden. Sowohl die Reaktion des AG diesen Druck dann an die Kollegen weiterzugeben (dann muß es halt ohne Überstunden gehen, ich erwarte das die Arbeit fertig wird), als auch die Reaktion des AG die Arbeit dann Outzusourcen oder Leiharbeiter einzustellen (wo der BR Null Chance hat dagegen anzugehen) führt ebenfalls dazu das der BR von den Kollegen Druck bekommt.
Belügen wir uns nicht selbst... Wenn zu viel Arbeit da ist ist es in jeglicher Hinsicht kontraproduktiv Überstunden rigoros abzulehnen. Dann eher die Variante sich jede einzelne Stunde begründen zu lassen und den AG damit zu Nerven und unter Druck zu setzen (in wie weit dies funktioniert steht wieder auf einem anderen Blatt).
Erstellt am 15.07.2011 um 11:09 Uhr von Kurzarbeiter
rkoch
ja, jegliche Mehrarbeit dauerhaft abzulehnen wird schwer und es soll ja nicht das wirkliche Ziel sein. Aber man kann auf alle Fälle erst einmal es sehr strecken/ ziehen bzw. sehr punktuell nur genehmigen. Also auch die Zeitkarte einsetzen.
Es ist vielmehr also ein Signal an den AG um ihn ggf. beweglich zu machen. Aber alles hier bedingt wie immer bei der BR-Arbeit die AN mitzunehmen. Also ihnen das Handeln und vor allem die Gründe zu erklären. Leider handeln immer noch zu viele BR in "Black Boxen".
Dann wundern sie sich, dass AN sie und ihr Handeln nicht verstehen und dem Br nicht den Rücken stärken.
In diesem Fall hier kann man z.B. auch als erstes Signal und auch erste Anregung in Richtung AG die Beschäftigten genau zu diesen Punkten zu einer Betriebsversammlung einladen.
Erstellt am 15.07.2011 um 11:21 Uhr von rkoch
> zu einer Betriebsversammlung einladen.
Das wiederum ist eine richtige gute Idee.....
Allerdings kommen wir hier gewaltig vom Thema ab. Für waldi der wichtigste Hinweis dürfte wohl der §80 BetrVG gewesen sein.
Erstellt am 15.07.2011 um 16:23 Uhr von paula
@kurzarbeiter
"Wie soll sich hier der BR blamieren bitte. Er muss selbstverständlich die AN aufklären, dass eine BV ja zu ihrem Vorteil ist/sein wird. Denn es muss ein geregelter Zustand auch was die Gutenhabenzeiten also auch Insolvenzschutz usw. geben. Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass AN dieses nicht verstehen. Auch wird wohl das Thema Gleitzeit zu regeln sien, alles auch hier nur zum Wohle und zur Sicherheit der AN."
Die Punkte die Du hier nennst gehören aber in eine BV zur Arbeitszeit und nicht in die BV für das technische Tool. Als BR würde ich diese Materien nie in einer BV zusammenfassen. Außerdem gibt es die vielleicht schon längst bei waldi?!?!?
Außerdem habe ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass wenn der BR solche Verknüpfungen herstellt er sich schnell angreifbar macht. Du darfst hier ja nicht vergessen, dass Mehrzeiten vom AG zumeist punktuell, kurzfristig beantragt werden und eine solche BV länger Verhandlungen brauchen.
Also wenn schon dann das Thema Betriebsversammlung angehen! AG auffordern schnellstens Verhandlungen zru Zeiterfassung aufzunehmen (wenn er sich da weigert kann man immer noch die Mehrzeiten ablehnen) und in der Zwischenzeit geht man über § 80 BetrVG. Den sollte man eh nicht vergessen da man einen Online Zugang zumindest in einer Einigungsstelle nicht bekommt