Hallo, an alle die sich damit gut auskennen.
In unserem Betrieb ist schon lange vor unserer Zeit ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt worden . Der damalige BR hat keinerlei BV darüber abgeschlossen. Nun sind wir an einem Punkt wo wir die Meldung aller Überstunden beantragt haben. Wie können wir das denn kontrollieren ? Nur die Personalabteilung hat Zugriff auf das System und kann sehen wer, wann gekommen oder gegangen ist. Kann der BR verlangen ebenfalls Zugriff auf das System zu haben ?
Ist doch keine Sache des Datenschutzes oder so, wenn wir kontollieren ob die vereinbarten Arbeitszeiten eingehalten werden ? Oder , was spricht dagegen ?

Ich bitte Euch um Eurer Wissen dazu , danke !