Moin, in unserem Unternehmen von 15 Mitarbeitern wurde kürzlich der Betriebsrat gewählt. Dieser besteht ja bekanntlich aus nur einem Mitglied. Zur Wahl haben sich 2 Mitarbeiter gestellt. Ist der 2. Wahlkandidat dann sozusagen automatisch der Nachrücker, falls der Vorsitzende mal verhindert sei oder ist es bei nur einem Mitglied eine Sonderstellung, daß nur der Vorsitzende Betriebratsangelegenheiten erledigen kann? Vielen Dank für Eure Auskunft...MfG