Erstellt am 12.07.2011 um 09:03 Uhr von SuzieQ
zambrano, die Bildung des ASA richtet sich nach der Betriebs- und nicht nach der Unternehmensgröße.
Siehe;
§ 11 ASiG
1Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. 2Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
..................
Erstellt am 12.07.2011 um 12:46 Uhr von rkoch
@zambramo
Ergänzend zu SuzieQ:
Beachte: Wie SuzieQ sagt: Das ASiG stellt auf BETRIEBE ab. Das ASiG kennt aber keinen eigenen Betriebsbegriff. Die Rechtsprechung hat dabei den Betriebsbegiff des BetrVG "entlehnt", da ja auch BRM im ASA vertreten sein müssen was einen umittelbaren Zusammenhang herstellt. Betrieb im Sinne des ASiG ist also (weitgehend) identisch mit dem Betrieb im Sinne des BetrVG, sprich: Wo ein BR gewählt wurde oder gewählt werden könnte exisitiert auch der ASA. Das Gesetz geht übrigens auch nicht auf den Fall ein was passiert wenn in dem fraglichen Betrieb kein BR existiert. Vom Wortlaut her ist die Existenz eines BR aber keine Voraussetzung keines ASA (Satz 1!), also wird der ASA eben ohne Beteiligung eines BR gebildet.
Bei Euren 1000 Filialen ist also erstmal festzustellen wie im Sinne des BetrVG Eure betriebliche Struktur ausschaut! Bilden alle 1000 Filialen in diesem Sinne EINEN großen Betrieb, dann hat Euer AG recht! Bilden z.B. regionale Gruppen von kleineren Filialen einen Betrieb ist in JEDEM dieser Betriebe ein ASA zu installieren. Bildet hingegen jede Filiale ihren eigenen Betrieb und erreicht keiner dieser Betriebe die Größe von 20 AN, so braucht es GAR KEINEN ASA..... oder zumindest nur in den Filialen die mindestens 20 AN haben.
Sprich: Alles ist möglich!