Wahl zur Arbeitnehmervertretung in den AR
Eine AR Wahl steht. Frage zu folgender Situation. Ein AN geht zum Ende des Monat Oktober in die ATZ Freistellungsphase. Der Wahltag ist Mitte Oktober geplant. Somit wäre er noch beschäftigt. Nun nimmt dieser AN aber seinen Resturlaub und ist daher schon einen Monat vorher nicht mehr im Betrieb. Nach meiner Auffassung stünde er dem Unternehmen ab dem Zeitpunkt des Urlaubsantritt's nicht mehr zur Verfügung, und würde nicht in der Wählerliste aufgeführt sein. Kann man das so sehen?
Community-Antworten (1)
11.07.2011 um 15:38 Uhr
Nein, bis zum Beginn der passiven ATZ gehört er dem Betrieb an! Alles andere spielt keine Rolle
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