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Überlastungsanzeige

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

ich habe als betriebsrat etwas von einer Überlastungsanzeige gehört. Das ist doch ein prima Mittel, um dem AG deutlich zu machen, dass zusätzliches Personal angestellt werden muss, oder ?

Wer kann mir helfen und hat eine Art Vordruck, damit ich eine gute Formulierung hinkriege??

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

23.01.2011 um 12:52 Uhr

lancelot, ganz wichtig für den Einzelkämpfer, in diesem Zusammenhang, ist der Absatz "Reaktion des AG" in dem ersten Link; und ich möchte Dich wirklich nicht desillusionieren, aber in den allerwenigsten Fällen reagiert ein AG auf Überlastungsanzeigen mit der Einstellung neuen Personals.

C
Coolidge

25.01.2011 um 14:27 Uhr

...in den meisten Fällen kommt sogar überhaupt keine Reaktion. Die Formulare haben allerdings noch die recht sinnvolle Funktion euch abzusichern. Deshalb wird das Ganze mittlerweile auch eher Entlastungsanzeige genannt. Streng genommen seit ihr sogar in der Pflicht die Dinger ggf. auszufüllen, nämlich dann wenn ihr aufgrund der Überlastung nicht mehr ausschließen könnt das es zu Fehlern kommen kann.

G
gonzo

25.01.2011 um 20:24 Uhr

@lancelot, überlastungsanzeigen trifft es im wort nicht mehr suche nach gefahren auf bzw abwendungsanzeigen, dazu ist der verpflichtet.

bedenke aber das wenn sie stellt auch zum ag muss und dort beschreiben darf wo er die gefahr bzw die überlastung sieht.

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