Erstellt am 23.01.2011 um 10:50 Uhr von alterBrummbär
lancelot,
siehe:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/ergebnis_arbeiten/ueberlastungsanzeige.htm
Unten findest Du ein Muster:
http://www.verdi.de/gesundheit-soziales/branchenpolitik/deckel_weg/ueberlastungsanzeigen
Erstellt am 23.01.2011 um 11:52 Uhr von nicoline
lancelot,
ganz wichtig für den Einzelkämpfer, in diesem Zusammenhang, ist der Absatz "Reaktion des AG"
in dem ersten Link; und ich möchte Dich wirklich nicht desillusionieren, aber in den allerwenigsten Fällen reagiert ein AG auf Überlastungsanzeigen mit der Einstellung neuen Personals.
Erstellt am 25.01.2011 um 13:27 Uhr von Coolidge
...in den meisten Fällen kommt sogar überhaupt keine Reaktion.
Die Formulare haben allerdings noch die recht sinnvolle Funktion euch abzusichern. Deshalb wird das Ganze mittlerweile auch eher Entlastungsanzeige genannt.
Streng genommen seit ihr sogar in der Pflicht die Dinger ggf. auszufüllen, nämlich dann wenn ihr aufgrund der Überlastung nicht mehr ausschließen könnt das es zu Fehlern kommen kann.
Erstellt am 25.01.2011 um 19:24 Uhr von gonzo
@lancelot,
überlastungsanzeigen trifft es im wort nicht mehr suche nach gefahren auf bzw abwendungsanzeigen, dazu ist der verpflichtet.
bedenke aber das wenn sie stellt auch zum ag muss und dort beschreiben darf wo er die gefahr bzw die überlastung sieht.