Nachrücker und Stimmen
In unserem BR gibt es 3 Listen Jetzt ist der Erste aus der Liste 3 ausgeschieden. Er hatte auf seiner Liste 130 Stimmen´. Der Zweite auf seiner Liste hatte 90 Stimmen. Mit wie vielen Stimmen muss ich jetzt den zweiten rechnen? Mit 130 (Platz 1 der Liste) oder mit 90 (Platz 2 der Liste) Vor allem wie viele Stimmen hat dann der Dritte auf dieser Liste? Normalerweise hätte er 50. Rückt er jetzt auf Platz zwei? Und hat dann 90 Stimmen?
Community-Antworten (8)
07.07.2011 um 22:38 Uhr
Papajojo, mein lieber Herr Gesangsverein, manchmal frage ich mich wirklich, wie manche Leute überhaupt die Wahl hinter sich gebracht haben! Wofür meinst Du denn, dass es wichtig ist, zu wissen, wer wieviel Stimmen hatte bei der Auszählung?
07.07.2011 um 22:49 Uhr
Es gehört zu den zwingenden Aufagben des Wahlvorstandes nach der Wahl auch die Reihenfolge der EBRM gem d'hondt zu ermitteln. Also an Hand der auf sie entfallenen Stimmen die Liste der Nachrücker zu erstellen. Erst dann ist die Wahl beendet.
Habt ihr bzw. der Wahlvorstand dieses getan? Wenn nein ist die Wahl nicht ordnungsgemäß abgeschlossen worden.
Sofern dieses nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, muss der Wahlvorstand nun dieses sofort nachholen.
Man muss sich leider immer wieder wundern wie teils die Wahlen stattfinden. Da wundert es einen auch nicht, dass viele Wahlen Anfechtbar oder gar nichtig sind.
Ich rate doch einmal alles betreffend Wahl und BR usw. genau nachzulesen. Die andere Möglichkeit wäre der Rücktritt des BR
07.07.2011 um 23:16 Uhr
Papajojo, ich verstehe Kurzarbeiter wahrscheinlich mal wieder falsch, deswegen frage ich jetzt nicht lange nach, wie er das meint, was er da geschrieben hat, sondern setze Dir hier mal einen Auszug aus dem
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 25 BetrVG, 1. Verhältniswahl RN 27
ein:
Wurde die Wahl als Verhältniswahl durchgeführt, d. h. gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 auf Grund mehrerer Vorschlagslisten, werden die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie auf der Liste, der das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied angehört, aufgeführt sind (vgl. § 14 Rn. 17). Enthält die Liste, der das zu ersetzende BR-Mitglied angehört, keine Ersatzmitglieder mehr, ist nach Abs. 2 Satz 2 das Ersatzmitglied aus der Vorschlagsliste zu nehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen wäre. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Vorschlagslisten, die bei der Auszählung der BR-Mandate (zunächst) unberücksichtigt blieben, da das Gesetz keinerlei Sperrklausel vorsieht (ArbG Köln 21. 9. 93, AuR 94, 425, Ls.; Fitting, Rn. 28).
Auf das Problem des Minderheitengeschlechtes gehe ich jetzt mal nicht ein, aber Du solltest Dich damit beschäftigen, das wäre dann die RN 28 zu § 25 im DKK.
07.07.2011 um 23:21 Uhr
also was nicoline und auch kurzarbeiter dir sagen wollen ist:
-
bei einer listenwahl gibt es nur stimmen für die liste, nicht für einzelne Personen auf der Liste
-
wenn aus der liste 3 einer ausscheidet, dann rückt das erste Ersatz-BRM aus dieser Liste nach
-
Minderheitengeschlecht muß beachtet werden
-
oben rechts auf der seite ist ein button, da gibts auf fast alle Fragen im Zusammenhang mit der Wahl eine Antwort.
07.07.2011 um 23:32 Uhr
Danke rtjum,
das ist eine Antwort, die mir weiter geholfen hat. @ die Anderen, ihr schreibe aber auch gerne...
08.07.2011 um 01:27 Uhr
papajojo das ist eine Antwort, die mir weiter geholfen hat. das freut mich sehr, wichtig ist ja, das Du es verstehst.
@ die Anderen, ihr schreibe aber auch gerne... vielleicht verstehen andere diesen Satz, ich nicht, aber, egal!
Trotzdem möchte ich Dir raten, dafür zu sorgen, dass Du zukünftig auch Gesetzestexte und Kommentare verstehen kannst, dann hätte Dir ein Blick in das geschriebene Wort schon geholfen.
08.07.2011 um 04:41 Uhr
Es ist nicht wichtig ob die erste, die fünfte oder die zehnte Antwort die Richtigste oder Verständlichste ist. Wichtig ist was unterm Strich bei rauskommt
Ich verstehe das"@die Anderen, ihr schreibt aber auch viel" mal mit einem gedachtem Smyli hinten dran. Der Gesetzesgeber hat sich denoch was dabei gedacht warum er die Gesetze und seine Ausführungen so schreibt wie er sie schreibt. Oftmals kann nur ein Wort einen ganz anders Licht auf eine Sache werfen. Also sage auch ich immer Gesetzestexte lernen zu verstehen und nicht nur zu lesen.
08.07.2011 um 10:55 Uhr
@papajojo
das ist eine Antwort, die mir weiter geholfen hat.
Vielleicht wegen der Frage wer jetzt nachrückt.... Aber eines hast Du offenbar nicht verstanden obwohl die Kollegen den Finger in die Wunde gelegt haben:
Das die Wahl nicht ordnungsgemäß war hat Du ja ganz offensichtlich schon dargelegt:
In unserem BR gibt es 3 Listen ... Liste 3 .... Er (der Erste) hatte auf seiner Liste 130 Stimmen´. Der Zweite auf seiner Liste hatte 90 Stimmen. Normalerweise hätte er (der Dritte) 50.
Kurzarbeiter> Reihenfolge der EBRM gem d´Hondt zu ermitteln.
Ergo:
- Listenplatz .........130 Stimmen
- Listenplatz (:2) .. 65 Stimmen (nicht 90)
- Listenplatz (:3) .. 43 Stimmen (nicht 50) usw.
Die Stimmzahlen sind also vollkommen falsch, also ist vermutlich auch die Zusammensetung des BR vollkommen falsch bestimmt worden! Die Wahl war eigentlich ungültig... Aber so lange keiner dagegen vorgeht.....
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