Erstellt am 05.07.2011 um 12:37 Uhr von rtjum
Euch an die Nase packen und den Schwerbehinderten eine ziehen...ne mal Spaß beiseite.
Ihr müßt jemamden finden, der das macht ansonsten siehts übel aus mit der SBV und das wäre doch mehr als schade.
Also wenn niemand will solltet ihr vom BR doch wohl einen finden der das macht, schließlich haben die Schwerbehinderten euch ja auch gewählt!!!
Erstellt am 05.07.2011 um 17:21 Uhr von charlot
ca. 20 Schwerbehinderte/Gleichgestellte MA in drei unterschiedlichen Niederlassungen in Deutschland
Da ist i.d.R. nicht nur eine SBV zu wählen. Man sollte sich hier einmal mit der Wahlordnung un dem § 94 SGB IX vertraut machen. Es gibt bei den Integrationsämtern gute Broschüren. Auch kann das Integrationsamt hier braten und unterstützen.
Wahlvorstand benötigt man auch nicht bei der vereinfachten Wahl welche hier aber woh, wie in den meisten Fällen,l zum tragen kommt. Hier wird in einer Wahlversammlung die SBV gewählt und man bedarf dann nur für die Versammlung eine Wahlleitung.
Es gehört übrigens zu den Pflichten des BR hier auf eine Wahl hinzuwirken. Zuviele BR-Arbeit ist da kein rechtlicher Grund dagegen. Doch auch hier sollte der BR einmal in das BetrVG und SGB IX schauen.