Erstellt am 05.07.2011 um 10:25 Uhr von paula
was der BR vom AG will wird durch BR-Beschlüsse festgelegt.
Aber mal so am Rande:
1. es ist eine wichtige Überwachungsaufgabe des BR auf Mehrzeiten und Einhaltung des ArbZG zu achten. Das kann also schon seinen Sinn haben was das BRM hier wünscht...
2. Ein Ersatzmitglied hat nur etwas zu wollen, wenn es nachgerückt ist.
Erstellt am 05.07.2011 um 10:45 Uhr von Kurzarbeiter
3. ist ein EBRM temporär nahcgerückt, hat es in dieser Zeit die gleichen Rechte wie ein BRM, kann also auch alle Unterlagen einsehen. Nachgerückt ist es z.B. bei Urlaub oder Krankheit in der gesamten Zeit des Urlaub oder Krankheit, also erster bis letzter Tag.
Erstellt am 05.07.2011 um 11:38 Uhr von mainpower
Hallo,
Überstunden unterliegen der Mitbestimmung. Also müsste der BR wissen wieviel Ü - Stunden geleistet werden/worden sind.
Erstellt am 05.07.2011 um 13:10 Uhr von Gogolo
Danke, Leute. Ist mir schon klar, dass der BR wissen muss, wie viele Ü-Std. geleistet wurden. Darum geht es jedoch nicht, sondern darum, ob ein BR-Mitglied etwas "anfordern" kann, was dann vom BR-Vorsitzenden getan werden muss. Oder muss so etwas vom Gremium beschlossen werden.
Erstellt am 05.07.2011 um 13:18 Uhr von Zardoz
Wo liegt denn das Problem dem Kollegen die Info zu verschaffen ?
Ich bin BRV und wenn mich ein BR Kollege um so etwas bittet dann bekommt Sie/Er es.
Kopf schüttel...
Gruß
Erstellt am 05.07.2011 um 13:51 Uhr von Gogolo
Das Problem liegt darin, dass unser BRV von dem besagten Mitglied terrorisiert wird, indem sie alle möglichen Dinge von ihm verlangt, die o. erwähnten Listen sind nur ein Beispiel. Ständig verlangt sie noch dies und das, dabei ist sie eine Nachrückerin. Unser BRV wird nicht, wie in deinem Posting, von dem Mitglied "gebeten", sondern sie fordert x Dinge von ihm ein, in einem Ton, dass dir die Ohren wackeln.
Erstellt am 05.07.2011 um 15:03 Uhr von Matze
Bei uns läuft's folgendermaßen:
Hat ein Betriebsratsmitglied einen Wunsch nach Infos, die dem BR nicht vorliegen, verfasst dieses Mitglied eine schriftliche Beschlussvorlage, die der BR diskutiert und über die dann schließlich abgestimmt wird. Erst bei Beschluss geht das Schreiben über den BRV an die GF.
Bei uns ist der BRV Repräsentant des gesamten BR und nicht Lakai einzelner BR-Mitglieder.
Erstellt am 05.07.2011 um 15:15 Uhr von Gogolo
Hey, Matze! Das halte ich für eine gangbare Vorgehensweise. Danke dafür! ;-)