Hallo ich habe eine frage unsere Betrib hat von 2005 die 40 st eingefürt durch BVund einm Standort Sicherungsvertrag wir hatten bevor 37,5 st gearbeitet heute haben wir erfahren das gips ein urteil Arbeitsgericht Frankfurt a.M.4 ca 5146 Rechtsbereich/Normen: BGB der Besagt Anspruch auf Bezahlung für die von ihm geleisteten Mehrarbeit. Frage kann unseren Mitarbeitern auf Bezahlung Klagen? Sind da auch Fristen?