Wegen großem Interesse und vieler interessanten Antworten stelle ich meine Frage nochmal ein damit mehr Wissende die Möglichkeit zur Diskussion haben!!!



Diese Woche waren bei uns die ersten BR Wahlen, Auszählung ist erfolgt, 5 BR sind klar und auch die Ersatzmitglieder. Konstituierende Sitzung Anfang der nächsten Woche.

Nun aber zum wesentlichen:
Als Ersatzmitglied wurde unter anderem ein Kollege gewählt der in unserem Betrieb (etwas über 100 Mitarbeiter incl. Leiharbeitnehmer) für ca 50 Mitarbeiter der disziplinarische Vorgesetzte ist. Er ist Abteilungsleiter, Betriebsleiter und unterschreibt mit ppa. (zusammen mit einem anderen Kollegen). Meiner Meinung nach hätte er sich erst gar nicht zur Wahl stellen dürfen doch der Wahlvorstand (sehr AG freundlich) sah das wohl nicht so eng.
Sollten jetzt mal 2 Betriebsräte durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung... verhindert sein wäre dieser „Führende Angestellte“ als Ersatzmitglied zu BR Sitzungen zu laden und das geht für mich gar nicht. Den alle dem BR Angehörige sind diesem Ersatzmitglied disziplinarisch unterstellt und ich bezweifle das dann auf BR Sitzungen freie Meinungsäußerung stattfinden, bzw. gute Beschlüsse gefasst werden.

Ich überlege gegen die Mitgliedschaft des Kollegen im BR wenn er auch „nur“ Ersatzmitglied ist zu klagen. Seht ihr da Chancen zum Erfolg? Kann jeder Mitarbeiter klagen oder muss das in diesem Fall der BR machen? Reicht ein Mitarbeiter oder müssen z.B. mindestens 3 Kollegen/innen Klage einreichen? Ist 14 Tage frist richtig?

Gruß