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Versetzung einer Organisationseinheit in ein anderes Konzernunternehmen - was tun wenn welche nicht wollen?

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo KollegInnen, bei uns sind größere Rochaden im Gang: Welche Handlungsmöglichkeiten hat ein BR, wenn eine ganze Organisationseinheit in ein anderes Unternehmen am gleichen Standort versetzt werden soll, und ihre Arbeit auch mitnimmt.

Die ARbeitsbedingungen werden sich aber ändern, u.a. andere Vertragsgestaltung. Was passiert mit denen, die nicht mitgehen wollen? Kann der Arbeitgeber da so einfach kündigen oder wie könnte das weitergehen?

Grüße von den Betriebsratten

1.15204

Community-Antworten (4)

S
Südmann

28.06.2011 um 14:46 Uhr

Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan

viel Arbeit für euch und einen Sachverständigen, den man hinzubeschließen sollte, wenn das ganze für euer Gremium Neuland ist

P
pitsieben

28.06.2011 um 16:03 Uhr

@ betriebsratten, es scheint mir ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zu sein. Wenn MA dem Betriebsübergang widersprechen, bleiben sie in der alten Firma, wenn es Arbeit für sie gibt, sonst betriebsbedingte Kündigung. Im Internet mal nach Betriebsübergang googeln.

K
Kurzarbeiter

28.06.2011 um 16:14 Uhr

@ betriebsratten,

Auch bei Betriebsübergängen usw. bleiben die alten ArbV weiter gültig. Es muss also kein AN einen neuen ArbV unterschreiben. Auf alle Fälle Anwaltlich Hilfe in Anspruch nehmen. Auch was das Thema Sichern von Altrechten betrifft.

B
betriebsratten

30.06.2011 um 16:34 Uhr

@ pitsieben und alle Betriebsübergang greift eher nicht-dafür dürfte es zu "klein" sein

aber mal an alle: Was passiert wenn der BR einen Anwalt hinzuziehen will, eine Kostenübernahme beim Arbeitgeber fordert und der Arbeitgeber die Kostenübernahme ablehnt?

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