Teilbetriebsversammlung - wer beruft diese ein?
Hallo zusammen,
wir führen morgen eine Betriebsversammlung (Standort: Stuttgart) durch. Heute ruft mich der Teamleiter unserer Werkstatt an (Standort: Wörth), er will seine fünf MA morgen nicht zur BV schicken und will eine Teil-BV, obwohl er den Betrieb in Wörth mit Zeitarbeitern aufrecht halten könnte.
Jetzt die Fragen: Meines Wissens muss der BR doch entscheiden, ob es eine Teil-BV gibt. Der BR hält es in diesem Fall nicht für angemessen, eine Teil-BV abzuhalten, zumal dies noch nie für dieses eine Team gemacht worden ist. Die Kollegen sind immer nach Stuttgart gefahren. Wer entscheidet nun, ob eine Teil-BV abgehalten werden muss? Kann ein Teamleiter dies vom BR verlangen? Kannd er BR verlangen, dass die MA von Wörth nach Stuttgart fahren, wie sonst auch? Wenn der Teamleiter verhindert, dass sein MA nach Stuttgart kommen, ist dies rechtens?
Vielen Dank schonmal!
Claudia
Community-Antworten (3)
27.06.2011 um 15:44 Uhr
Heute ruft mich der Teamleiter unserer Werkstatt an (Standort: Wörth), er will seine fünf MA morgen nicht zur BV schicken und will eine Teil-BV, obwohl er den Betrieb in Wörth mit Zeitarbeitern aufrecht halten könnte.
MOMENT! Die Zeitarbeiter dürfen ebenfalls an der BetrVers teilnehmen! Das heißt also, der Laden in Wörth bleibt für Fahrzeit hin+zurück + Dauer der BetrVers geschlossen...
Meines Wissens muss der BR doch entscheiden, ob es eine Teil-BV gibt.
Siehe §42 BetrVG + Kommentierung
Der BR hält es in diesem Fall nicht für angemessen, eine Teil-BV abzuhalten, zumal dies noch nie für dieses eine Team gemacht worden ist. Die Kollegen sind immer nach Stuttgart gefahren.
"Das haben wir noch nie gemacht" ist wohl das falsche Kriterium...
Wer entscheidet nun, ob eine Teil-BV abgehalten werden muss?
Das wird aufgrund der Eigenart des Betriebes entschieden (nach Möglichkeit einvernehmlich von ArbGeb und BR) - siehe §42
Kann ein Teamleiter dies vom BR verlangen?
Nein. Ein TL ist nicht der Arbeitgeber
Kann der BR verlangen, dass die MA von Wörth nach Stuttgart fahren, wie sonst auch?
Wenn die MA nicht ins Schwabenländle wollen, nicht ;-) Ansonsten gilt §44 (1) BetrVG.
Wenn der Teamleiter verhindert, dass sein MA nach Stuttgart kommen, ist dies rechtens?
Nein. Aber nochmal: Der TL ist nicht Arbeitgeber. Und nur der ArbGeb ist Euer Ansprechpartner und der hat dafür zu sorgen, dass die An die Möglichkeit der Teilnahme haben!
27.06.2011 um 15:47 Uhr
Bei der Post AG werden ganze Postämter für die Dauer der Betriebsversammlung geschlossen.
Dem Teamleiter sollte man einen Blick ins BetrVG empfehlen und auch den Hinweis geben, dass er wegen Behinderung der BR-Arbeit große rechtlich Probleme bekommen kann. Gleiches gilt auch, wenn er AN nocht zur Versammlung lässt.
27.06.2011 um 16:01 Uhr
Der BR entscheidet es! Aber im Rahmend er vertrauensvollen Zusammenarbeit solte man die Argumente des AG prüfen und verantwortungsvoll entscheiden
Kurzarbeiter: ist es nicht etwas vorschnell bei einer solchen Anfrage die Keule auszupacken? Ich würde es hier einfach mal mit einer gepflegten Kommunikation versuchen
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