Wählbarkeit von Staatenlosen
Guten Morgen in die Runde, im Betrieb haben wir eine staatenlose Kollegin. Da die Staatsangehörigkeit für die aktive Wahlberechtigung unerheblich ist darf sie wählen. Darf sie sich aber auch zur Wahl stellen?? Dazu finde ich leider nichts. Habt ihr eine Rechtsgrundlage??
Community-Antworten (1)
28.01.2022 um 12:40 Uhr
"Gewählt werden kann, wer
wahlberechtigt ist (§ 7 BetrVG – s.o.), das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Betrieb 6 Monate angehört und sein Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat."
also sehe ich nicht, wieso die Staatenlosigkeit ein Problem sein sollte.
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Verlust der Wählbarkeit ?
ÄlterHallo, ist Privatinsolvenz ein Verhinderungsgrund für das Amt des Betriebsrats ? Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit ..... Oder was zählt alles als Verhinderungsgrund ? Schönen Abend
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra
Inhaberwechsel / Wählbarkeit
ÄlterHi, interessehalber, natürlich und stark verkürzt : Sollte der gesamte Betrieb den Inhaber wechseln, bleibt der BR davon unberührt? Es kann jedoch sein, dass einzelne BR Mitglieder eine andere Posi
Wählbarkeit
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Wählbarkeit. in §8 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: Wählbar sind alle An die 6 Monate dem Betrieb angehören. bezieht sich das auf den Tag der Wahl oder auf den Tag