fehlende Information über Personalplanung
hallo liebe br-kollegen/innen,
heute brauche ich mal wieder hilfe. der ag möchte oder kann keine personalplanung vorlegen, obwohl wir ihn auch schon mehrmals aufgefordert haben. was können wir noch tun und auf welchem § können wir uns beziehen?
lg alina
Community-Antworten (1)
24.06.2011 um 14:11 Uhr
Dkk § 92, Rn 44
Das Initiativrecht hat wesentliche Bedeutung, wenn arbeitgeberseitig keine oder nur eine unvollständige Personalplanung durchgeführt wird. Der AG muss solche Vorschläge zwar nicht übernehmen; er ist aber verpflichtet, sich i. S. einer gewissenhaften Prüfung mit ihnen auseinanderzusetzen (Richardi-Thüsing, Rn. 43; Fitting, Rn. 37; GK-Kraft, Rn. 30; Hetzel, S. 131; Mohr, S. 117).
Hierzu kann der BR dann auch die Hilfe eines Anwaltes hinzuziehen.
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