Erstellt am 22.06.2011 um 13:03 Uhr von petrus
Erstellt am 22.06.2011 um 13:04 Uhr von rkoch
.... Du fragst aber nicht als Betriebsrat, oder?
kurze Antwort: Nein.
Ausnahme: Es handelt sich nicht um eine "Entscheidung" sondern um die "Feststellung" das es bereits eine Erlaubnis (z.B. eine BV die vorsieht das der AG derartiges ohne weiter MB des BR anordnen kann) des BR gibt.
Erstellt am 22.06.2011 um 13:14 Uhr von Martini
Hallo
Danke für die schnelle Antwort, ja ich bin ein BR Mitglied aber noch nicht so lange darum meine Frage.Grund dafür war das immer öfter in letzter Zeit einfach am Donnerstag oder Freitag Schichten angehängt worden sind die vorher nicht in der Planung waren.Wenn eine Produktionsplanung geändert wird wann muss diese eigentlich bekannt gegeben werden am Mittwoch oder kann das dann auch an Donnerstag oder Freitag der Fall sein?
Mfg
Erstellt am 22.06.2011 um 13:57 Uhr von petrus
> Wenn eine Produktionsplanung geändert wird
...dann ist das nur nach Zustimmung des BR möglich...
> wann muss diese eigentlich bekannt gegeben werden
Dem Betriebsrat? So rechtzeitig, dass er die genannten Gründe prüfen, eine Sitzung abhalten und einen Beschluss fassen kann. Dabei wird der BR natürlich darauf achten, dass die betroffenen Kollegen so rechtzeitig informiert werden, dass sie noch umplanen können... Also im Normalfall nicht unter einer Woche ;-)
Im Ausnahmefall geht das sicherlich auch in kürzerer Frist - aber da das bei Euch "immer öfter in letzter Zeit" vorkommt, spricht das für eine miese Planung oder zu wenig Personal - und bei diesen Themen ist Cheffe selbst schuld. Ihr als BR seid dafür da, dass seine Fehler nicht zu Lasten eurer MA gehen. Und die Extraschicht fällt aus. ;-)
Erstellt am 22.06.2011 um 14:19 Uhr von charlot
..... Betriebsrat alleine entscheiden??
Betriebsrat (im Gesetz) ist immer das Gremium
Erstellt am 22.06.2011 um 15:52 Uhr von Martini
Hallo
Vielen Dank für euere schnelle Hilfe und Antworten.
Mfg
Martini
Erstellt am 22.06.2011 um 15:58 Uhr von rkoch
Hmmm. Wenn DU als BRM noch nicht so viel weißt mag das OK sein, aber was ist mit den anderen BRM (BRM= Betriebsratsmitglied, muss man ja erläutern wenn charlot Dir schon den Unterschied zwischen BRM und BR erläutert :-) ) ???? Wissen die auch noch nicht so viel oder bist Du ein Ein-Mann-BR?
Zur Erklärung:
§87 (1) BetrVG (siehe dort):
Der BR hat (...) mitzubestimmen bei
2. Lage der täglichen AZ und der Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage
3. verlängerung oder verkürzung der betriebsüblichen AZ.
"HAT mitzubestimmen" bedeutet: Der BR MUSS einer Maßnahme nach §87 EXPLIZIT zugestimmt (oder eine BV darüber vereinbart haben) BEVOR der AG die Maßnahme durchführen darf. Führt der AG eine Maßnahme durch OHNE die Zustimmung des BR zu haben kann der BR beim ArbG (Arbeitsgericht) beantragen (§23 BetrVG) dem AG aufzugeben eine Handlung (die Maßnahme, z.B. Anordnung (oder Duldung!) einer zusätzlichen Schicht oder AZ außerhalb des vereinbarten Rahmens) zu unterlassen. Ggf. im Eilverfahren, aka einstweilige Verfügung.
LAGE der Arbeitszeit (AZ) bedeutet die konkrete Angabe von WANN bis WANN an jedem Werktag gearbeitet werden DARF. Die REGELMÄSSIGEN Arbeitszeiten werden durch Betriebsvereinbarung (BV) festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten DARF nicht gearbeitet werden, vorbehaltlich Nr. 3:
Bei jeder ABWEICHUNG (länger oder kürzer) von der nach 2. festgelegten Arbeitszeit MUSS der Betriebsrat dieser Abweichung zustimmen.
Eine ABWEICHUNG nach Nr. 3 bedeutet zwangsläufig auch eine Veränderung der Lage also auch wieder MB nach Nr. 2
alles klar?