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Information über Verweigerung der Zustimmung zu einer Kündigung

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RosaRot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung. Unser Gremium hat seine Zustimmung zu einer betriebsbedingten Kündigung verweigert. Die Kündigung wurde trotzdem ausgesprochen und die Mitarbeiterin überlegt nun gegen die Kündigung vorzugehen. Meine Frage ist, dürfen wir der Mitarbeiterin mitteilen aus welchen Gründen der BR seine Zustimmung verweigert hat? Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Rosa

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Community-Antworten (1)

K
KBlitz

22.06.2011 um 10:03 Uhr

Hallo RosaRot,

normalerweise muss der Betriebsrat seine Verweigerung schriftlich darlegen und dem Arbeitgeber überreichen.

Bei Ausspruch der Kündigung, hat der Arbeitgeber die Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen.

Da ich davon ausgehe, dass ihr Euch in eurer Stellungnahme auf die Gründe bezieht, hätte die Kollegin somit die Möglichkeit herauszulesen welche Gründe vorlagen.

Ich kann nur empfehlen einen Anwalt zu nutzen und Kündigungsschutzklage zu erheben.

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