Auslagerung von Tätigkeiten
Hallo, Bei uns geht ein Gerücht um, dass bestimmte Arbeiten, die wir bisher selbst erledigen, von einer Fremdfirma übernommen werden sollen ... mit dem Ziel, angeblich Kosten einzusparen. Hat der BR dabei ein Mitbestimmungsrecht? Vielen Dank im voraus. Matthias
Community-Antworten (1)
22.06.2011 um 00:26 Uhr
google doch mal den Begriff "mitbestimmung bei outsourcing" dann findest du eine Menge
z.B. Vorsicht! Beim Outsourcing ist Ihr Betriebsrat zu beteiligen http://www.4personaler.de/de/arbeitsrecht_lohnabrechnung/laufendes_arbeitsverhaeltnis/betriebsuebergang_outsourcing/vorsicht-beim-outsourcing-ist-ihr-betriebsrat-zu-_fy2m2org.html
und
Outsourcing, Fremdvergaben und Mitbestimmung
usw.
Doch grundsätzlich ist es die Sache des Eigentümers, also des Inhabers der Firma wer wie wo die Arbeit macht
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