Erstellt am 21.06.2011 um 22:26 Uhr von charlot
google doch mal den Begriff "mitbestimmung bei outsourcing" dann findest du eine Menge
z.B.
Vorsicht! Beim Outsourcing ist Ihr Betriebsrat zu beteiligen
http://www.4personaler.de/de/arbeitsrecht_lohnabrechnung/laufendes_arbeitsverhaeltnis/betriebsuebergang_outsourcing/vorsicht-beim-outsourcing-ist-ihr-betriebsrat-zu-_fy2m2org.html
und
Outsourcing, Fremdvergaben und Mitbestimmung
http://www.ewr-consulting.de/portfolio/seminare/fachschulung/outsourcing_fremdvergaben_mitbestimmung.pdf.
usw.
Doch grundsätzlich ist es die Sache des Eigentümers, also des Inhabers der Firma wer wie wo die Arbeit macht