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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist BR-Mitglieder bei Betriebsschließung

B
BRHein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, welche Kündigungsfristen gelten für Betriebsratsmitglieder bei Betriebsschließungen? Geht der Betriebsrat erst aus dem Betrieb, wenn der letzte Mitarbeiter geht?, oder können einzelne BR-Mitglieder auch schon nach z.B. 4Monaten Kündigungsfrist nach Manteltarifvertrag (andere Mitarbeiter haben 7 Monate Kündigungsfrist) entlassen werden? Stilllegungstermin ist vor Ablauf der Kündigungsfrist.

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Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

22.06.2011 um 00:37 Uhr

§ 15 Abs. 4 KSchG Wird der Betrieb still gelegt, so ist die Kündigung frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig, es sei denn, dass die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder gilt auch im Fall von Betriebsschließungen. Im Sinne einer Kontinuität der Betriebsratsarbeit ist eine Kündigung frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig. Gerade die Schließungsphase bedingt einen erheblichen Umfang an Betriebsratstätigkeit. Danach dürfen Betriebsratsmitglieder als letzte Arbeitnehmer gekündigt werden. Dies hat zu der Formulierung: „Der Betriebsrat macht das Licht aus.“ geführt.

§ 15 Abs. 5 KSchG Wird eine der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Personen in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist sie in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so findet auf ihre Kündigung die Vorschrift des Absatzes 4 über die Kündigung bei Stilllegung des Betriebs sinngemäß Anwendung. Auch für den Fall, dass eine Betriebsabteilung völlig stillgelegt wird, ist eine Kündigung unzulässig.

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