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Reisezeit zu Schulungen als Arbeitszeit

B
Betriebsfrosch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin wurde von unserer Firma zu einer Schulung entsendet. Zu dieser Schulung fuhr sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nun will sie die Zeit der Anreise und Abreise als Arbeitszeit bezahlt haben. Wenn bei uns Kolleginnen und Kollegen zu Sitzungen in unsere Finialen fahren, bekommen sie diese "Reisezeit" als Arbeitszeit bezahlt. Hat nun die Kollegin anspruch auf Bezahlung der Reisezeit als Arbeitszeit oder nicht? Danke für Antwort

2.22101

Community-Antworten (1)

R
rkoch

21.06.2011 um 11:13 Uhr

Das richtet sich i.d.R. nach euren betrieblichen Reiserichtlinien, ggf. auch nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (z.B. MTV IGM Bay.: Bei angeordneten Dienstreisen wird die notwendige Reisezeit, soweit sie die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit überschreitet, an Arbeitstagen bis zu 4 Stunden und an arbeitsfreien Tagen bis zu 12 Stunden täglich wie Arbeitszeit vergütet, jedoch ohne Zuschläge.).

Die rechtliche Definition ist derart: Erbringt ein AN während der Dienstreise eine Arbeitsleistung (z.B. Arbeit mit dem Laptop oder ist selbst Führer eines Fahrzeugs), so ist die Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Steht dem AN hingegen frei private Sachen während der Fahrzeit zu erledigen, so ist es keine Arbeitszeit (gilt i.d.R: bei Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Bei-/Mitfahrer).

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