Erstellt am 17.06.2011 um 08:45 Uhr von hansh
In der Firma werden 12 Stunden gefahren, jedoch werden dadurch die wöchentlichen Höchststunden überschritten. was kann ein BR dagegen tun ;)
Nicht nur die wöchentlichen sondern auch die täglichen siehe ArbZG.
Arbeitgeber auffordern umgehend die Gesetze zu beachten (max 10 Std pro Tag) und in Verhandlungen nach §87 Abs1. NR.2 BetrVG treten ,zur Schichtplangestaltung und Arbeitszeit ,notfalls bei Nichtaufnahme oder Nichteinigung die Einigungsstelle anrufen und Seminare besuchen .Ihr scheint von dem Elementarsten wenig Ahnung zu haben.
Erstellt am 17.06.2011 um 09:51 Uhr von charlot
Also, diesen BR muss man nicht unbedingt verstehen. Denn die einfachste Reaktion wäre doch der Mehrarbeit eben NICHT zuzustimmen. Denn ohne die Zustimmung des BR gibt es i.R. keine Mehrarbeit.
Weiter einfach einmal mit der zuständigen Aufsichtsbehörde als BR Kontakt aufnehmen (Gewerbeaussicht)
Erstellt am 18.06.2011 um 10:51 Uhr von ArbZG
@hansh und charlot,
habt Ihr mal in Erwägung gezogen das es auch Sondergenehmigungen zu 12 Stunden Diensten gibt? Und das die gesetzlichen Ruhephasen hier nicht eingehalten werden erwähnt TE nicht.
@juliapia,
habt Ihr eine solche Genehmigung? In welchem Bereich seit Ihr tätig? Werden die gesetzlichen Ruhephasen eingehalten? Siehe unbedingt das ArbZG!
Erstellt am 21.06.2011 um 10:22 Uhr von juliapia
Danke für die Antwort ;) die Ruhezeiten werden eingehalten und die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten....die Schichtpläne entsrechen den gesetzlichen Forderungen und diese werden vom BR geprüft und genehmigt. Nur habe ich das Gefühl, dass dann MA gerne freiwillig mehr arbeiten ( im Hinblick auf die Gewährung von Freizeitausgleich in den nächsten 3 Monaten).
Erstellt am 21.06.2011 um 12:04 Uhr von rkoch
Das GEFÜHL oder tatsächlich den BEWEIS? Der Beweis läßt sich doch problemlos anhand der AZ-Aufzeichnungen die der AG bei Überschreitung der max. AZ von 8h nach ArbZG führen muss (§18 (2) ArbZG) erbringen!
So weit die AN dann tatsächlich
a) länger Arbeiten als der BR genehmigt hat
b) die AZ von 10h überschreiten
dann hat der BR das Recht und die Pflicht dagegen vorzugehen.
Mit der Überprüfung der Schichtpläne ist die Arbeit des BR nicht getan. Ihm obliegt auch die ÜBERWACHUNG der Einhaltung dieser (§80 (1) 1. BetrVG)!
Erstellt am 22.06.2011 um 09:40 Uhr von juliapia
Danke für Deine Antwort ;) Nun sind wir wieder am Anfang .....wie kann ich den AG zwingen ? lg juliapia
Erstellt am 22.06.2011 um 10:06 Uhr von rkoch
Wenn, wie Du schreibst die Schichtpläne stimmen UND die AN trotzdem länger arbeiten als die Schichtpläne vorsehen, dann ist das eine VERLÄNGERTE Arbeitszeit im Sinne von §87 (1) Nr. 3 und damit nur erlaubt wenn der BR dem zugestimmt hat. Das gilt selbst dann wenn die AN dies "freiwillig" machen, und auch die Frage ob die Zeit bezahlt wird oder die AN dies für lau machen oder die Zeit auf z.B. ein Zeitkonto läuft hat dabei keine Bedeutung. Letzteres (Zeitkonto) entzieht diese Mehrarbeit i.d.R. zwar der MB des BR nach §87 (1) 3. (da ein Zeitkonto die Ausdehnung der AZ i.d.R. erlaubt), dieses Zeitkonto wiederum setzt aber eine entsprechende BV oder eine entsprechende Regelung nach TV voraus, wobei in beiden Fällen geregelt sein sollte WIE der BR die Einhaltung der Höchstarbeitszeit nach ArbZG erzwingen kann.
Egal WELCHE Voraussetzungen vorliegen, wenn der AG Arbeitszeit über die tariflich, via BV oder via Einzel-Vereinbarung mit dem BR vereinbarte AZ hinaus entgegen nimmt kann der BR
- erstmal den AG auffordern das zu unterlassen bzw. gegen die "freiwillige" Mehrarbeit vorzugehen
- wenn er das ignoriert: Beschluß des BR: Beim ArbG zu beantragen dem AG aufzugeben die Entgegennahme von Mehrarbeit über das vereinbarte Maß hinaus zu unterlassen und Maßnahmen zur Durchsetzung zu ergreifen.
Bei vorliegen einer BV die keine Begrenzung der AZ auf die gesetzlichen Höchstgrenzen vorsieht (i.d.R. eine Klausel a´la "Der AG hat für die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten zu sorgen"), dann kann der BR sein Initiativrecht nutzen um diese Klausel in die BV einzufügen und dies durch die Einigungsstelle erzwingen. I.d.R. wird der AG so weit nicht gehen da er diese Einigungsstelle auf jeden Fall verliert.
Das BAG hat übirgens festgestellt, das es NICHT genügt wenn der AG die AN rügt, selbst das Aussprechen von Abmahnungen reicht nicht. Er hat vielmehr AKTIV dafür zu sorgen das die vereinbarungswidrige Ausdehnung der AZ unterbleibt, z.B. in dem er Büros abschließt, Rechner abschaltet, oder ggf. sogar die MA durch die Vorgesetzten oder den Werksschutz entfernen läßt wenn alle anderen Mittel versagen. Der AG MUSS die AN dazu ZWINGEN nach Hause zu gehen wenn gutes Zureden nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Wenn er glaubt das Abmahnungen das Mittel der Wahl sind, dann muss er auch ein Exempel statuieren und TATSÄCHLICH Kündigungen aussprechen (die er dann wenn die AN das dann auch kapieren und sich entsprechend verhalten wieder während der Kündigungsfrist zurückziehen kann)
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