Haftung bei Fahrten mit den Dienstwagen durch den AN
Haftung bei Fahrten mit den Dienstwagen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Leichte Fahrlässigkeit führt dazu, dass der Arbeitgeber den Schaden allein trägt. Kann mir einer mal sagen, was mittlere Fahrlässigkeit ist und was Leichte Fahrlässigkeit ist. Wie wird das definiert? Beispiel
Community-Antworten (4)
16.06.2011 um 23:13 Uhr
Versuche es mal mit www.google.de "mittlerer Fahrlässigkeit"
Dann findest Du u.a. dass:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem4
und
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_04.html
usw
16.06.2011 um 23:44 Uhr
BRAlwas, bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden im Regelfall je nach den Umständen des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen (Haftungsquote). Die Haftung des Arbeitnehmers beschränkt sich auf die übliche Selbstbeteiligung. Hat der Arbeitgeber das Fahrzeug nicht entsprechend versichert, wird er so behandelt, als habe er eine übliche und zumutbare Versicherung (Vollkaskoversicherung mit üblichem Selbstbeteiligung) abgeschlossen.
16.06.2011 um 23:57 Uhr
...und zumutbare Versicherung (Vollkaskoversicherung ... Vollkasko ist KEINE übliche Versicherung sagen auch die Versicherungsgesellschaften. Ganz besonders bei Fahrzeugen ab einem gewissen Alter, denn dann erstattet die Vers. ja auch bei weitem nicht den Neupreis oder den geschätzten Wert.
17.06.2011 um 00:14 Uhr
..wie alt sind denn in der Regel Dienstfahrzeuge? Wieviele laufen auf Leasing? Die Aussage bezieht sich auf ein Urteil.
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