Erstellt am 16.06.2011 um 21:13 Uhr von edgar
Versuche es mal mit www.google.de "mittlerer Fahrlässigkeit"
Dann findest Du u.a. dass:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem4
und
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_04.html
usw
Erstellt am 16.06.2011 um 21:44 Uhr von SuzieQ
BRAlwas, bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden im Regelfall je nach den Umständen des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen (Haftungsquote). Die Haftung des Arbeitnehmers beschränkt sich auf die übliche Selbstbeteiligung. Hat der Arbeitgeber das Fahrzeug nicht entsprechend versichert, wird er so behandelt, als habe er eine übliche und zumutbare Versicherung (Vollkaskoversicherung mit üblichem Selbstbeteiligung) abgeschlossen.
Erstellt am 16.06.2011 um 21:57 Uhr von Kurzarbeiter
...und zumutbare Versicherung (Vollkaskoversicherung ...
Vollkasko ist KEINE übliche Versicherung sagen auch die Versicherungsgesellschaften. Ganz besonders bei Fahrzeugen ab einem gewissen Alter, denn dann erstattet die Vers. ja auch bei weitem nicht den Neupreis oder den geschätzten Wert.
Erstellt am 16.06.2011 um 22:14 Uhr von SuzieQ
..wie alt sind denn in der Regel Dienstfahrzeuge? Wieviele laufen auf Leasing?
Die Aussage bezieht sich auf ein Urteil.