Erstellt am 16.06.2011 um 13:29 Uhr von Fliege
Bundesurlaubsgesetz § 3 Abs. 2
"Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind".
Fazit: Also auch der Samstag!!! Zwei Wochen Urlaub + 2 Samstage sind 12 Tage am Stück
Denn § 7 Abs. 2 sagt:
"Kann der Urlaub nicht zusammenhängend genommen werden, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Urlaubsteil, welcher mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfasst".
Erstellt am 16.06.2011 um 13:46 Uhr von rkoch
Kleines Obacht:
Urlaub muss man natürlich nur für Tage nehmen an denen man auch der Arbeitspflicht unterliegt! Falls ein AN (was im Pflegedienst wo ja auch der Sonntag i.d.R. ein Arbeitstag ist gar nicht so selten vorkommt) an Werktagen ohnehin eine Freischicht hat muß er für diesen Tag natürlich auch keinen Urlaub nehmen. Deshalb ist ja der Schichtplan auch so wichtig!
Noch etwas Theorie weils mir grad einfällt:
Recht Chaotisch könnte das werden, wenn der Schichtplan für den AN den Fehler enthält, das er in den zwei Wochen in denen er Urlaub hat eigentlich am Sonntag arbeiten müsste. Da stellt sich die Frage wieso der AN dann für diesen Tag keinen Urlaub nehmen muß! Der Teufel steckt im Detail: Weil er dafür an einem anderen Tag einen freien Tag bekommen muß! Dieser Tag (genau dieser) ist dann aber der Tag an dem er dann (trotz geplanter Freischicht) wieder Urlaub nehmen müsste, denn den hat er ja nur als Ersatzruhetag bekommen (planmäßig), aber das findet ja jetzt nicht statt, da er ja an dem Sonntag wegen Urlaub nicht gearbeitet hat, also entfällt dieser Ruhetag wieder und wird wieder zum Arbeitstag. Schichtplanung tut Not.....
Rein rechtliche Sicht... Wie das in der Praxis gelebt wird weiß ich auch nicht, ich bin auch nicht aus der Pflege.
Erstellt am 16.06.2011 um 13:50 Uhr von Nanny
Ich muß noch zur Erklärung dazuschreiben, das sie keinen Schichtplan haben, und in ihren Arbeitsvertrag eine 5 Tage Woche steht
Erstellt am 16.06.2011 um 13:53 Uhr von Kölner
@rkoch
Top erklärt und absolut korrekt.
Bei einer Vollkonti-Schichtplanung oder auch Arbeit an allen Tagen müssen bei einem zweiwöchigen Urlaub zwei der drei WE frei sein - aber eben nicht mehr.
Erstellt am 16.06.2011 um 14:04 Uhr von rkoch
> Ich muß noch zur Erklärung dazuschreiben, das sie keinen Schichtplan haben, und in ihren
> Arbeitsvertrag eine 5 Tage Woche steht
Ähhhh. Und woher wissen sie dann wann sie arbeiten müssen? Einzige potentielle Erklärung: Die Arbeitstage stehen von vorneherein fest (sprich: jeder AN arbeitet immer an den selben Tagen). Aber das gibt eine Kollission mit der Forderung das mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei bleiben müssen (wenn eine Gruppe der AN regelmäßig Sonntags arbeitet). Zumindest deshalb MUSS es irgendeine Form von Absprache geben wer Sonntags arbeitet.
Natürlich kenn ich auch AG die diese Planung quasi on-th-fly machen. Und nebenbei die AN um ihren Urlaub betrügen, inden diese dann Urlaub nehmen an Tagen an denen sie sowieso frei gehabt hätten. Kann ja keiner mehr nachrechnen.
Kenn ich im Extrem sogar aus einer unserer Schwesterfirmen. In der arbeiten ausschließlich geringfügig Beschäftigte "nach Bedarf". Dabei arbeiten sie zwar regelmäßig ein, zwei Tage jede Woche, aber wenn sie in ihrem Hauptjob Urlaub haben arbeiten sie einfach nicht. Und da dadurch ja kein einziger Arbeitstag feststeht gibt es "natürlich" auch keine Tage an denen es Urlaubs bedürfte. Den schmieren sie sich ans Bein obwohl sie sehr wohl nach BUrlG einige Tage bezahlten (!) Urlaub bekommen müssten.
Erstellt am 17.06.2011 um 07:52 Uhr von Nanny
Sie haben schon einen Dienstplan, aber eben keine festen Schichtpläne. Die Arbeitszeiten und Arbeitstage sind nach Bedarf geregelt.