Hallo liebe Kollegen,

hab ein paar Fragen zur BR-Wahl:

In §6 (2) WO heisst es, die Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele BewerberInnen aufweisen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind. Wir benötigen 7 Betriebsräte, es gibt aber nur 10 Kandidaten auf der (einen) Liste - ein -rechtliches- Problem ?

Können die Kandidaten einer Liste auch selbst für die notwendigen Stützunterschriften sorgen ?

Wir sind knapp über 100 wahlberechtigte AN. Was, wenn die Zahl bis zum Wahltag auf unter 100 rutscht ? (würde 5 statt 7 BR-Mitglieder bedeuten) und die Belegschaftsstärke tendeziell nach unten geht ?Was ist der Stichtag für die Berechnung der Mitgliederstärke des BRs ?

Muss die Wählerliste bei personellen Veränderungen (Neueinstellungen, Kündigungen) bis zur Wahl entsprechend -ständig- erneuert werden ?