Ersatzkandidaten
Liebe Kollegen, ich habe alle BR-Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung geladen. Wir arbeiten nach einem Jahresplan. Ein Mitglied entschied sich für die Sitzung eines Ausschusses des GBR und liess sich freistellen. Also lud ich ein Ersatzmitglied. Jetzt 5 Tage vor der Sitzung bekam ich einen Anruf, dass er nun dochkommen will, weil die Sitzung in GBR abgesagt wurde. Also heisst das für mich das Ersatzkanditat auszuladen ? Gehen sporalische GBR Termine echt vor die eines BR ? Danke für die Antworten..lg
Community-Antworten (7)
15.06.2011 um 14:58 Uhr
Du musst auf jeden Fall das Ersatzmitglied ausladen. GBR Termine sind ein Verhinderungsgrund nach dem BetrVG.
15.06.2011 um 15:01 Uhr
rolfo ???????????
15.06.2011 um 15:07 Uhr
Gleichzeitige GBR- und BR-Tätigkeit
Das BAG hat in einer Entscheidung (BAG v. 12.02.1997 - 7 ABR 40/96, AP Nr. 19 zu § 38 BetrVG) erwähnt, dass ein GBR-Vorsitzender bei seiner entsprechenden Tätigkeit durch ein Ersatzmitglied im BR vertreten werden kann. Somit ist davon auszugehen, dass die Wahrnehmung von GBR-Aufgaben zur Verhinderung im örtlichen BR führt und § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG zum Tragen kommt (so auch Renker, AiB 2002, 219, 222).
Auch klar, dass ein ggf. verhindertes BRM welches nun doch nicht verhindert ist oder sich als Nichtverhindert erklärt, dazu führt, dass das EBRM nicht teilnehmen darf.
Fazit: keiner ????????????????????????????????? Also Seminar besuchen.
15.06.2011 um 15:11 Uhr
Kurzarbeiter wer lesen kann ist klar im vorteil. Versuch es doch mal!
15.06.2011 um 17:26 Uhr
keiner, dann klär uns doch mal auf
15.06.2011 um 20:49 Uhr
Du musst auf jeden Fall das Ersatzmitglied +ausladen+. GBR Termine +sind ein Verhinderungsgrund+ nach dem BetrVG.
Jetzt?
16.06.2011 um 10:28 Uhr
@keiner
Du solltest Dir abgewöhnen kryptische Beiträge zu schreiben. Wenn Du an rolfos grundsätzlich korrekter Antwort rummäkelst, dann schreib doch bitte WARUM! Ich bin mir nicht sicher ob juliapa jetzt noch weiß was sie denken soll.
Vielleicht hast Du aber auch die Fragen von juliapia nicht gelesen. Für Dich zum Mitdenken:
juliapia> Jetzt 5 Tage vor der Sitzung bekam ich einen Anruf, dass er nun dochkommen will, weil die Sitzung in GBR abgesagt wurde. juliapia> Also heisst das für mich das Ersatzkanditat auszuladen ?
korrekte Antwort von rolfo> Du musst auf jeden Fall das Ersatzmitglied ausladen.
Weil ja jetzt das GBRM nicht mehr verhindert ist.
juliapia> Gehen sporalische GBR Termine echt vor die eines BR ?
korrekte Antwort von rolfo> GBR Termine sind ein Verhinderungsgrund nach dem BetrVG.
Deine Antwort> ??????????? Sehr sinnig.
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