Erstellt am 23.06.2009 um 07:12 Uhr von MonaLisa
@Fleischer,
"auserordentlich neu gewählt"! So kann man's auch nennen... Ihr hattet also "Wahlen ausserhalb des regelmässigen Wahlzeitraums" (§ 13 BetrVG)
Lustig finde ich eure Listenanzahl, da hattet ihr ja schon wieder fast eine Persönlichkeitswahl!
"ist es zulässig das von den drei Listen die Kandidaten als Ersatzkandidaten gesetzt werden?"
Ja! Vorausgesetzt, diese 3 Listen haben auch Stimmen bekommen! Es genügt eine einzige Stimme (die ja wohl vorhanden sein wird, wenn derjenige, der draufsteht nicht so doof ist und sich nicht selber wählt)!
Und dann dürft ihr euch mit dem d'hondtschen Verfahren auseinandersetzen! Viel Spass! :-))
Erstellt am 23.06.2009 um 12:48 Uhr von Petrus
@ML:
Gab's nicht bei einem bekannten Seminaranbieter (da hier bei Nennung von Firmennamen zensiert wird, nenne ich den hier nicht) eine Software "BR-Wahlhelfer" zum kostenlosen Download? Die müsste doch d'Hondt können, oder?
Erstellt am 23.06.2009 um 15:52 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Ich glaube nciht, dass dieser Name zensiert worden wäre ;-))) Ja kann die Software
Erstellt am 23.06.2009 um 17:17 Uhr von Kölner
@Fleischer
Deine Frage ist also nicht zu beantworten.
Jedenfalls so lange nicht, bis alle Fakten und Stimmenanteile und Nachrücker genannt wurden.