Erstellt am 15.06.2011 um 12:57 Uhr von Kurzarbeiter
Dieser TOP ist für eine Beschlussfassung unzureichend. der TOP MUSS den genauen Inhalt des möglichen Beschlusses beinhalten. Kann man aber auch alles im BetrVG und Kommentar nachlesen. Also einmal "die Nase hineinstecken".
Erstellt am 15.06.2011 um 13:04 Uhr von keiner
Diese arroganz solltest gerade du dir verkneifen.
Erstellt am 15.06.2011 um 13:20 Uhr von Silke
Was hat meine Frage mit Arroganz zu tun?
Erstellt am 15.06.2011 um 13:26 Uhr von keiner
Silke
rein gar nichts! Das war für unseren kurzarbeiter, der selber recht häufig knapp neben dem betriebsverfassugsgesetz antwortet.
Erstellt am 15.06.2011 um 13:29 Uhr von Silke
Ach so, Keiner
Danke für den Hinweis! :o)
Erstellt am 15.06.2011 um 13:50 Uhr von rkoch
keiner, manchmal verstehe ich Dich überhaupt nicht... Was ist an Kurzarbeiters Antwort Arrogant? Sie ist
- absolut korrekt (und in keinster Weise "knapp neben dem betriebsverfassugsgesetz")
- präzise
- kurz
- bringt das Problem auf den Punkt
- und weist an die richtige Quelle: Den Kommentar.
Wie Du siehst hat selbst Silke nichts arrogantes an Kurzarbeiters Antwort feststellen können und deswegen Deine Ansage (die nichts zum Thema beigetragen hat) auf sich selbst bezogen hat....
@Silke
Ich will hier nicht die ganze Kommentierung abkopieren (also bitte selbst nachlesen), aber etwas detaillierter:
Das Wort "Beschluß" muß noch nicht einmal in der TO vorkommen. Oft wird geschrieben: "Beschluß über .....", tatsächlich relevant ist aber nur das ".....", denn ob infolge Diskussion über das Thema (.....) ein oder mehrere Beschlüsse gefasst werden ergibt sich aus der Diskussion, nicht aus der TO.
Das BAG hat dazu gesagt das TOP der Art "Verschiedenes", "Beschluß", "Diskussion", aber auch "Beratung mit der GF", etc. dem Fehlen einer TO gleichkommen und bestenfalls den BRM den Hinweis geben können das ein möglicherweise zeitaufwändiges allgemeines Gespräch (Anm. ohne Entscheidungen/Beschlüsse) zu erwarten ist.
Korrekt wäre z.B.
personelle Maßnahme nach §99 BetrVG: Einstellung Herr XXX in die Abteilung yyy zum 01.07.2011
Beratung mit der Geschäftsführung über vorgeschlagene Betriebsvereinbarung "Kantine"
Es geht auch kürzer, aber das THEMA muß so präzise umschrieben sein, das jedes BRM erkennen kann WAS Gegenstand potentieller Beratungen und Beschlüsse ist. Alles andere ist lauwarmer Kaffee.
Erstellt am 15.06.2011 um 14:00 Uhr von BRVLH
@rkoch
>Was ist an Kurzarbeiters Antwort Arrogant?
er meint dieses:
>Also einmal "die Nase hineinstecken".
Erstellt am 15.06.2011 um 14:15 Uhr von rkoch
> er meint dieses:
> >Also einmal "die Nase hineinstecken".
AARGGHHH.. Nicht wirklich, oder? "Die Nase in ein Buch stecken" (http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~die%20Nase%20ins%20Buch%20stecken&bool=relevanz&suchspalte[]=rart_ou oder auch Duden: die/seine Nase in ein Buch stecken (umgangssprachlich; eifrig lernen)) ist ein gängiges geflügeltes Wort und damit in diesem Zusammenhang bestenfalls eine flappsige Bemerkung das sie den Kommentar lesen soll.... Deutsch, wo bist Du hingekommen....... :-)