Erstellt am 14.06.2011 um 18:38 Uhr von wahlvst
Das BetrVG ist KEIN wünsch dir was. Der § 107 bestimmt die Art der Bildung!
Erstellt am 14.06.2011 um 18:43 Uhr von lancelot
ja, das verstehe ich. Es ist aber so gemacht worden in der letzten Sitzung. Folgen ?
Erstellt am 14.06.2011 um 19:06 Uhr von keiner
welche folgen? in letzter konsequenz wurden sie doch +bestimmt+
Erstellt am 14.06.2011 um 19:17 Uhr von Kurzarbeiter
Der WA wird vom BR in einer Sitzung gewählt. Das wie ist dem BetrVG § 107 II zu entnehmen. Wird hier gegen verstoßen könnte der AG dieses als Fehlerhafte Zusammensetzung/ Wahl beanstaden. Dann müsste der BR dieses wiederholen. Der AG könnte sich weigern, mit einem nicht ordnungsgemäß gewählten WA zusammen zu arbeiten. Dann müsste ggf. das ArbG entscheiden. Doch ich denke, dieses würde den BR dann fragen, warum er die Wahl nicht wie im BetrVG vorgesehen durchführt.
Erstellt am 14.06.2011 um 19:19 Uhr von keiner
kurzarbeiter
lies es noch mal...........
Erstellt am 14.06.2011 um 19:30 Uhr von Kurzarbeiter
keiner
neeee, Du solltest meines nochmals lesen. Aber langsam und genau. Dann sage mir wo was falsch ist!
Aber lesen und nicht denken was gelesen zu haben.
Jedes WA-Mitglied ist einzeln zu wählen. Das bedeutet jedoch nicht, dass entsprechend viele Wahlgänge stattfinden müssten. Möglich ist auch die Wahl in einem Wahlgang, wobei jedes BR- bzw. GBR-Mitglied so viele Stimmen haben muss, wie WA-Mitglieder zu wählen sind (GK-Fabricius, 6. Aufl., Rn. 21).
Erstellt am 14.06.2011 um 19:32 Uhr von keiner
.........Der WA wird vom BR in einer Sitzung gewählt......
und noch mal.
Erstellt am 14.06.2011 um 20:13 Uhr von keiner
kurzarbeiter
sprachlos? wenn du noch was sagen möchtest, mußt du oben im adressfeld +show+ löschen und +answer+ eingeben. dann enter
Erstellt am 15.06.2011 um 08:57 Uhr von rkoch
@lancelot
> Es ist aber so gemacht worden in der letzten Sitzung. Folgen ?
keiner hat komplett Recht: Es gibt keine (negativen) Folgen, die Besetzung des WA ist rechtlich einwandfrei.
§107 sagt zwar "wird vom BR bestimmt", der Begriff "bestimmt" sagt aber wieder nur, das der BR die entsprechenden Personen festlegen muß. Dazu braucht es einen Beschluss (wie auch immer dieser lautet). Wie der BR auf die Personen kommt, das muss er selbst entscheiden. Wenn es Meinungsverschiedenheiten über die Personen gibt muß der BR diese lösen. Ein legitimes Mittel ist die Wahl der Personen. Der BR muß also nur beschließen das aus dem strittigen Personenkreis die endgültigen Personen gewählt werden und sich selbst die Modalitäten dazu geben (Personenwahl, Verhältniswahl, offen, geheim, etc.). Am Ende steht der Personenkreis fest, er ist "bestimmt".
Ergo: So lange der BR alles sauber durchgezogen hat gibts an dieser "Bestimmung" nix zu mäkeln.