Erstellt am 14.06.2011 um 11:21 Uhr von rolfo
Ihr könnt hier nur auf die mündliche Absprache pochen und dies unter dem Hinweis dass es ja bisher so funktioniert hat, also auch so mit der GL vereinbart war.
Auch mündliche Nebenabreden sind Vertragsbestandteil des Arbeitsvertrags.
Versucht hier mit der GL eine Einigung zu erzielen und dies schriftlich zu dokumentieren.
Mit den Abteilungsleitern zu streiten wird wohl nichts bringen.
Erstellt am 14.06.2011 um 15:21 Uhr von harvey
Ergänzend zu rolfo:
Hilfreich zur Argumentation beim AG ist eventuell § 80 (1) 2b BetrVG
Erstellt am 14.06.2011 um 16:27 Uhr von SuzieQ
Rotfuchs, das Bestehen eines tariflichen Schriftformgebots für Nebenabreden kann u.U. das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern, nicht jedoch wenn die Berufung auf die Formvorschrift gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Das Schriftformgebot über Nebenabreden kann auch im Arbeitsvertrag verankert sein.
Erstellt am 14.06.2011 um 17:13 Uhr von keiner
Betriebliche übung für zwei mitarbeiter, nicht schlecht.
Erstellt am 14.06.2011 um 17:30 Uhr von ganther
wie sagte uns letztens ein BAG-Richter im Rahmen einer ArbR-Schulung? "Betriebliche Übung bei der Arbeitszeit gibt es nur in der Phantasie von völlig idiotischen Anwälten!" Orginalzitat Ende....
Die individuelle Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsvertrag und evtl. kollektiven Regelungen. Daher muss man hier untersuchen, ob der AG entsprechende vertragliche Zusagen gemacht hat oder ob sich aus BV bzw. TV etwas ergibt.
Erstellt am 15.06.2011 um 07:20 Uhr von SCENIC
Miteinander reden mag hier hilfreich sein, denn wenn alle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf dem Schirm haben, so wird es auch eine Lösung geben.