Erstellt am 10.06.2011 um 11:54 Uhr von kainil
Hallo Seesee,
Wenn die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß erfolgt ist, seid Ihr mit 4 BR Beschlußfähig.
Ersatzmitglied wollte/konnte nicht, Warum nicht???
Erstellt am 10.06.2011 um 11:57 Uhr von Südmann
das Ersatzmitglied - DURFTE - unter Umständen an der Beschlußfassung gar nicht teilnehmen
je nachdem, worum es genau ging
von der Anzahl der anwesenden BR-Mitglieder war der BR beschlußfähig
ob der Beschluß jedoch wegen etwaiger Ladungsfehler angreifbar ist,
bleibt noch offen
Erstellt am 10.06.2011 um 12:01 Uhr von Kurzarbeiter
In eigener Sache ist ein BRM/EBRM verhindert. Dann muss für diese Abstimmung ein EBRM ggf. anderes EBRM geladen werden. Ein Unterlassen kann ein Ladungsfehler mit allen möglichen Folgen sein.
Für normale Beschlüsse bedarf es der Mehrheit der anwesenden BRM/EBRM
Aber 4+1 das nicht wollte + 1 das nicht durfte ergibt 6 wo ist der 7.??
Für die Beschlussfähigkeit des BR reicht es nicht aus, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Vielmehr muss mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen
Voraussetzung für die Beschlussfassung ist die ordnungsgemäße Ladung und die rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung
Da davon auszugehen ist, dass bei der Abstimmung alle anwesenden BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilgenommen haben, muss ein anwesendes BR-Mitglied, das nicht teilnehmen will, seine Nichtteilnahme ausdrücklich erklären.
Gültige Beschlüsse erfordern eine ordnungsgemäße Ladung. Hier war ja dem BRV bekannt, dass ein teilnehmendes BRM/EBRM selbst betroffen und damit an der Beschlussfassung verhindert war. Somit hätte er für eine ordnungsgemäße Ladung ein weiteres EBRM für diese Abstimmung laden müssen.
Im Zweifel entscheidet der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Ladung wird jedoch auch in diesem Fall erforderlich, wenn die Abwesenheit voraussehbar ist.
Kann man alles im § 33 nachlesen
Erstellt am 10.06.2011 um 12:44 Uhr von rkoch
@Kurzarbeiter
> Aber 4+1 das nicht wollte + 1 das nicht durfte ergibt 6 wo ist der 7.??
seesee > 1 Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied konnte ....
Also 4 + 1 EBRM das nicht teilnehmen konnte/wollte (oder vielleicht auch nicht durfte). Fehlen 2, also wo ist der 6. und 7.?
Südmann> DURFTE - unter Umständen an der Beschlußfassung gar nicht teilnehmen
je nachdem, worum es genau ging
Vielleicht sollte man die Umstände, die Frage WORUM es ging näher erleuchten:
Ging es um z.B. Mehrarbeit für das EBRM? Dann durfte es teilnehmen.
Ging es um die Person an sich, z.B. Versetzung oder auch eine Beschwerde? Dann durfte das EBRM nicht einmal an der Beratung (außer zur Anhörung) teilnehmen und es musste ein anderes EBRM für diesen TOP geladen werden.
> hält der Beschluss einer juristischen Hinterfragung stand?
Ergo: Keine Ahnung! Hängt von den weiteren angesprochenen Umständen ab. Rein von der Anzahl der an der Abstimmung teilgenommenen BRM: ja, wie kanil schon sagte. Vielleicht kann seesee uns ja erleuchten?
Erstellt am 10.06.2011 um 13:01 Uhr von Kurzarbeiter
rkoch
Alles RICHTIG. Ja, habe auch den 1 noch übersehen. Da der eine Betroffene nicht wollte / konnte habe ich ein Fall unterstell, bei dem er nicht darf. Denn bei Mehrarbeit könnte ich nicht erkennen warum er nicht wollen sollen. Denn er kan ja nein,ja oder enthaltung sagen/stimmen.
Der BR sollte prüfen ob eine Heilung des Beschlusses noch möglich ist.