Urlaub bei Sanierung einer Mietwohnung
Guten Morgen!
Meine Frage: Ein Mitarbeiter wohnt in einer Mietwohnung und möchte jetzt 2Tage Urlaub nehmen, da vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung Sanierungsarbeiten an der Heizung in Auftrag gegeben wurden. Der AG weigert sich aber mit der Begründung, das schon mehrere AN zu der Zeit im Urlaub sind. Ich habe mal irgendwo etwas gelesen, wo es um Sanierungsarbeiten und Werterhalt der Mietwohnung geht und der AG verpflichtet ist dem AN dann Urlaub zu gewähren. Kann aber diesen Text nicht mehr finden. Kann mir jemand von euch die Quelle sagen?
Dank im voraus MfG
Litech
Community-Antworten (2)
10.06.2011 um 13:05 Uhr
Wenn der Betrieb wegen dann zu wenig anwesender AN nicht aufrecht erhalten werden kann, muss ggf. ein AN in dieser Zeit auf Urlaub verzichten. Dann muss der BR im Rahmen der MB beteiligt werden wer der Betroffene ist.
Ist der Urlaub der anderen AN aber bereits bewilligt gäbe es nur den freiwilligen Verzicht dieser. Denn einmal genehmigter Urlaub kann eigentlich nicht wiederufen werden.
Da smit der Renovierung der Mietwohnung ist Privatsache, man kann ja dann dort auch einen Bekannten einspannen.
11.06.2011 um 10:49 Uhr
. . . tja nun, lieber Kurzarbeiter - meist möchte man doch Urlaub oder Freistellung wegen Privatsachen, oder? ;-) aber ich denke mal, mit ein wenig gutem Willen, so wie Kurzarbeiter schon beschrieben hat, lässt sich da wirklich eine Einigung erzielen. Und auch die Sanierung der Heizung lässt sich eventuell terminlich so legen, dass es besser möglich ist, Urlaub zu bekommen - eine Anfrage beim Vermieter oder ausführenden Handwerker ist nicht zuviel verlangt . . .
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