Erstellt am 09.06.2011 um 19:29 Uhr von Kurzarbeiter
Die Elternzeit zählt grundsätzlich mit
Arbeitnehmer werden von Ihnen immer wieder wissen wollen, ob die Elternzeit bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt wird. In der Regel werden Erziehungszeiten in vollem Umfang auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet – schließlich bestand das Arbeitsverhältnis während dieses Zeitraums ja auch normal fort. Das gilt zumindest für die Ermittlung der Abfindungshöhe. Allerdings hat das BAG entschieden, dass Zeiten des Erziehungsurlaubs für die Bemessung einer gesonderten tarifvertraglich geregelten Zulage unberücksichtigt bleiben können (BAG v. 21.05.2008 – 5 AZR 187/07). Danach bestehen jedenfalls bei solchen Leistungen, die ein berufsspezifisch erlangtes Wissen honorieren sollen, entsprechende Gestaltungsfreiheiten. Hier müssen Sie eine genaue Einzelfallprüfung vornehmen.
http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.7261&id=13562
PS: Konnte man bei google ganz einfach finden "Betriebszugehörigkeit bei Elternzeit" Also doch einfach auch mal so versuchen ;-)
Erstellt am 10.06.2011 um 08:31 Uhr von rkoch
Kurzarbeiter, Du führst Deine Antwort in Zeile 1 mit Deinem Zitat in diesem Fall ad absurdum...
Es geht hier eben um eine betrieblich freiwillig gewährte Jubiläumssonderzahlung. Und die zahlt der AG eben nach seinen eigenen Regeln (Zitat: BAG, .... dass Zeiten des Erziehungsurlaubs für die Bemessung einer gesonderten tarifvertraglich geregelten Zulage unberücksichtigt bleiben können) oder eben gar nicht. Deine Antwort ist zwar grundsätzlich richtig, aber eben genau nicht in diesem Fall. Zumindest nicht zwingend.
Zwingend wäre es nur in einem Fall: Wenn der AG sich Vertraglich zu diesen Zuwendungen verpflichtet hätte UND die Berechnungsgrundlage im Vertrag mit angegeben hätte ODER eine BV oder TV existiert die dies entsprechend regelt. Mir ist aber kein AG bekannt der Jubiläumszuwendungen vertraglich geregelt hätte, wenn dann BV oder TV.
@Rocce
Du kannst zwar mit Deinem AG reden, aber selbst wenn Du Recht hättest und die Elternzeit anerkannt werden müsste, müsste die ANin immer noch selbst die Jubiläumszahlung einklagen wenn der AG Deinen Argumenten nicht von selbst folgt. Du als BR kannst da nichts erzwingen. Insofern mein Tip: Rührt nicht zu tief darin rum sonst kommt im schlimmsten Fall die Mitteilung das der AG zukünftig auf Jubiläumszuwendungen verzichten wird.