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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlechte Luft - darf der Arbeitgeber anordnen, Fenster und Türen geschlossen zu halten, obwohl keine Klimaanlage oder externe Belüftung da ist?

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Seilburg
Jan 2018 bearbeitet

Akutes Problem, wer kann mir weiterhelfen!!!! eine Kollegin hat mich eben darüber informiert, das sie in Ihrer Halle, demnächst keine Türen zum Hof mehr aufmachen dürfen, direkter Zeitpunkt ist noch unklar. die Halle hat werder Fenster die aufgemacht werden können, noch eine Klimaanlage oder externe Belüftung. da die Türen nie unbewacht sind und sich von außen nicht öffnen lassen,( direkt bei den Arbeitern) stellen sie unserer Meinung (BR) nach kein Sicherheitsrisiko dar. Ich wäre für aufschlußreiche Antworten sehr dankbar. Gruß Seilburg

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Community-Antworten (2)

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häggi

27.06.2006 um 12:16 Uhr

moin Seilburg, leider hast du nicht erklärt warum ihr die Türen nicht mehr öffnen dürft und warum sind die Türen bewacht? Seid ihr ein Produktionsbetrieb? Als erste Eischätzung würde ich sagen, hier gilt wieder die Arbeitsstättenverordnung (Raumklima). Gibt es keine innerbetriebliche Lösung könnt ihr die Gewerbeaufsicht(Amt für Arbeitsschutz) um Hilfe bitten.

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Seilburg

27.06.2006 um 14:00 Uhr

Wir sind ein Produktionsbetrieb, die Türen sind nie unbeaufsichtigt, mit bewacht habe ich mich evtl etwas schlecht ausgedrückt. Der größte bereich des gesamtbetriebes unterfällt einem Sicherheitsstandart der erfüllt werden muß. Die besagte Produktionshalle fällt allerdings nicht darunter. Der Produktionsleiter meint jetzt, nach mehreren Jahren, das eventuell unbefugte den Betrieb durch die Türen betreten könnten. Häggi! danke für deine Antwort und das du mich auf die fehlenden Details aufmerksam gemacht hast. Gruß Seilburg

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