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Schichtführer

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Was kann ich als BRV tun, wenn unser Chef drei Arbeiter als Schichtführer einsetzen will die gerade mal erst 4 Jahre im Betrieb sind und vor einem Monat einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen haben......dabei haben wir Arbeiter die die gleiche Arbeit verrichten aber bereits schon über 20 Jahre im Betrieb sind und meines erachtens mehr Wissen haben und auch,nach meiner Ansicht, eher das Recht darauf haben Schichtführer zu werden....weil es da ja auch um eine höhere Eingrupierung geht! Ja die Stelle wurde im nachhinein ausgeschrieben......aber ich befürchte das seitens der GL die gleichen drei Leute nominiert werden obwohl sich sehr viele andere darauf beworben haben......was kann ich tun?????

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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

22.02.2011 um 10:50 Uhr

Du als BRV kannst die Versetzungen, die nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind, auf eine TO setzen und mit dem Gremium eine Sitzung halten. Das Gremium wird dann entscheiden. Ihr habt zwar keine Entscheidungsbefugnis über die fachliche Eignung eines Kandidaten, aber ihr könntet über den Widerspruchsgrund der Benachteiligung anderer MA im Unternhemen argumentieren.

Wurde die Stelle ausgeschrieben, bzw. habt ihr das auch nach § 93 BetrVG gefordert?? Dann könnte man sehen, ob sich überhaupt andere beworben haben und diese Stelle möchten?!

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paula

22.02.2011 um 11:39 Uhr

@Ulrik

wo ist denn da bitte eine Benachteiligung?

L
lkjmn

22.02.2011 um 12:02 Uhr

naja ich meine eben das eigentlich die wo bereits länger im Betrieb sind und auch im Durchschnitt mehr Erfahrung haben, eher ein Anrecht darauf haben.....oder irre ich mich da?????

P
paula

22.02.2011 um 12:38 Uhr

nein ein solches Recht gibt es nicht in Deutschland! Der AG kann zunächst frei entscheiden. Eine Benachteiligunug ist erst gegeben, wenn der AG zum Beispiel bewusst nicht Frauen auf Grund des Geschlechts berücksichtigt oder den Schwerbehinderten weil.... oder die Schwangere da...... oder oder oder

Selbst Vetternwirtschaft kann der AG betreiben. Da kommst du so nicht ran...

Wie schreibt ein netter Kollege hier immer: ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil! Und damit hat er völlig recht

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